Presseauskunftsgesetz darf nicht dem Wahlkampf zum Opfer fallen

Presseauskunftsgesetz darf nicht dem Wahlkampf zum Opfer fallen

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Presseauskunftsgesetz darf nicht dem Wahlkampf zum Opfer fallen



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Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Fraktionen des Deutschen Bundestags appelliert, in ihrer Plenardebatte am morgigen Donnerstag dem Entwurf eines Presseauskunftsgesetzes in zweiter und dritter Lesung zuzustimmen. Die Gesetzesinitiative der SPD- Bundestagsfraktion sieht vor, den Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu normieren. Ein Bundesgesetz ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor vier Monaten den Auskunftsanspruch der Journalistinnen und Journalisten zwar grundsätzlich bejaht, aber ohne gesetzliche Regelung für den Umfang der Auskünfte nur einen Mindeststandard vorgeschrieben hat. Die bisherige Praxis, die Landespressegesetze für die Bundesebene anzuwenden, entbehrt nach Ansicht der Leipziger Richter der rechtlichen Grundlage.

"Die Journalistinnen und Journalisten brauchen ein Auskunftsrecht auf der Bundesebene, das ihre Informationsansprüche klar regelt", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei inhaltlich nicht nachvollziehbar, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen habe. "Das Presseauskunftsrecht darf nicht dem aufziehenden Wahlkampf zum Opfer fallen", sagte Konken. Ein vernünftiges und in der Sache notwendiges Gesetzesvorhaben müsse auch dann eine Chance haben, wenn es von der Opposition eingebracht werde.


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Datum: 26.06.2013 - 13:21 Uhr
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