Mobbing am Arbeitsplatz! Kann man dagegen vorgehen?
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Problematisch ist die Durchsetzung der Rechte des Mobbing-Opfers, solange es sich nicht um konkrete Straftaten, wie Beleidigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung und ähnliches handelt, denen man durch Strafanzeigen und Unterlassungsklagen beikommen kann. Mobbing selbst ist kein Straftatbestand in Deutschland.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber durch seine Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, seine Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen - was beim Mobbing immer der Fall ist - zu schützen. In Deutschland gibt es jedoch kein spezielles Schutzgesetz vor Mobbing - anders in Spanien und Frankreich. In den letzten Jahren sind die Rechte aber durch einige Gerichtsurteile gestärkt worden, so wurde beispielsweise Mobbing-Opfern Schmerzensgeld zugesprochen, wenn überzeugend gezeigt worden ist, dass der Betroffene gezieltem Mobbing ausgesetzt war.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
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Datum: 26.06.2013 - 14:34 Uhr
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