Grundeigentümer-Versicherung gewährt Versicherungsschutz ... auch bei Verstoß gegen die Rauchmeld

Grundeigentümer-Versicherung gewährt Versicherungsschutz ... auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht

ID: 898894
(ots) - In Deutschland sterben jährlich rund 500 bis 800
Menschen bei 230.000 Bränden. Tödlich ist dabei in der Regel nicht
das Feuer, sondern der Rauch, der zu Bewusstlosigkeit und Ersticken
der Opfer führt. Rauchmelder können hier helfen, Leben zu retten.
Bereits in 13 Bundesländern wurde die Rauchmelderpflicht für
Privathaushalte eingeführt. Auch bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift
bleibt der Versicherungsschutz für die Kunden der
Grundeigentümer-Versicherung in der Wohngebäude- und
Hausratversicherung grundsätzlich bestehen.

70 Prozent der Brandopfer verunglücken dabei nachts in den eigenen
vier Wänden. Und dies meist nicht aufgrund von fahrlässigem Handeln,
wie zum Beispiel dem Rauchen einer Zigarette im Bett. Viele Brände
entstehen vor allem durch technische Defekte. "Wird am Tag ein Feuer
meist schnell entdeckt und gelöscht, bleibt es nachts in der Regel
unbemerkt. Denn schlafende Nasen riechen nichts und die Opfer werden
von dem gefährlichen Rauch überrascht", erklärt Andreas Hackbarth,
Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg.

Rauchmelder sind Lebensretter

Hier helfen ohne großen Aufwand Rauchmelder, die Zahl der
Brandopfer zu reduzieren. Durch lauten Alarm warnen sie vor der
Brandgefahr, so dass man sich und andere rechtzeitig in Sicherheit
bringen und die Feuerwehr alarmieren kann. Aktuell gibt es in den
Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen die Pflicht Rauchmelder zu installieren. In den übrigen
Bundesländern wird derzeit an der Verabschiedung entsprechender
Regelungen gearbeitet.

"Da ein Rauchmelder in erster Linie dem Schutz von Menschenleben
dient und keinen Brand direkt verhindern kann, führt bei der


Grundeigentümer-Versicherung ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht
in der Wohngebäude- und Hausratversicherung im Schadenfall nicht zu
einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes. Mit dieser
eindeutigen Regelung wollen wir Klarheit über den Umfang des
Versicherungsschutzes für unsere Kunden schaffen", erläutert Andreas
Hackbarth.

Hackbarth weiter: "Diese Handhabung entbindet unsere Kunden nicht
von der gesetzlichen Verpflichtung. Wir begrüßen und unterstützen
ausdrücklich die gesetzliche Rauchmelderpflicht und empfehlen jedem
Besitzer einer Immobilie, Rauchmelder einzubauen, denn sie können
Leben retten!

Mehr Informationen zum Thema Schadenverhütung durch Rauchmelder
finden Sie
https://www.grundvers-direkt.de/service/formulare_downloads.html.

Abdruck honorarfrei möglich - Belegexemplar erwünscht



Pressekontakt:
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Jessica Braun
Abteilung Marketing & Direktvertrieb
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Fax: 040 - 37663-98131
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MAIN Wort
Susanne Crecelius
Heidigweg 69
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Datum: 27.06.2013 - 09:23 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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