Firmengründung in den USA
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Was genau ist eigentlich ein Registered Agent?
Im Zusammenhang mit Firmengründungen, Übernahmen und Firmenfusionen in den USA fällt oftmals der Name des sog. Registered Agent. Was aber genau unter diesem Begriff zu verstehen ist und, welche Anforderungen an diesen Registered Agent gestellt werden, ist aber den meisten Beteiligten in Deutschland zunächst einmal unklar.
Grob gesagt entspricht der Registered Agent einem offiziellem Zustellungsbevollmächtigten einer US Unternehmung. Ein US Unternehmen muss dabei stets über einen solchen Registered Agent in dem Bundesstaat verfügen, in welchem die entsprechende Gesellschaft gegründet wurde. Des Öfteren begegnet man auch der Terminologie „Resident Agent“ oder „Statutory Agent“, welches in der Regel aber gleichbedeutend mit einem Registered Agent zu verstehen ist.
Im Allgemeinen wird der Name und die Adresse des Registered Agent bereits im Rahmen der Gründung in den Gesellschaftsunterlagen festgehalten (z.B. in der Satzung, bzw. in den sog. Articles of Association). Der Registered Agent fungiert sodann als offizielle Kontaktperson für Zustellungen an die Gesellschaft (z.B. Behördenkommunikation, Steuerbenachrichtigungen, Zustellungen im Rahmen von Gerichtsverfahren etc.). Der Registered Agent kann eine natürlich oder eine juristische Person sein, die über einen physischen Geschäftssitz in dem betreffenden Bundesstaat verfügt. Der Registered Agent kann dabei auch eine Dritte Partei, z.B. ein ortsansässiger Rechtsanwalt der Gesellschaft sein.
Die Wahl des Registered Agents für Ihre Unternehmung in den USA sollte aufgrund der Bedeutung des Registered Agent jedenfalls nicht leichtfertig oder gar überhastet getroffen werden.
Mögliche Rechtsfolgen bei Versäumnissen
Sofern kein ordnungsgemäß bestellter Registered Agent für Ihr Unternehmen in den USA eingetragen und tätig ist, drohen teilweise erhebliche rechtliche Konsequenzen. So kann der entsprechende Bundesstaat Ihr Unternehmen wegen Non-Compliance belangen, welches zur Folge haben kann, dass Ihr Unternehmen nicht länger als in „Good Standing“ kategorisiert wird. In einem solchen Fall kann dem Unternehmen die Befugnis entzogen werden, Geschäfte in dem betreffenden Bundesstaat vorzunehmen. Auch empfindliche Gelbbußen sind möglich und keine Seltenheit.
Wechsel des Registered Agent
Sofern ein bereits bestellter Registered Agent gegen einen anderen ausgetauscht werden soll, hängen die Voraussetzungen hierfür von den Vorgaben der einzelnen Bundesstaaten ab. In einer Vielzahl von Bundesstaaten reicht die Einreichung eines entsprechenden Formblatts bei dem jeweiligen Secretary of State nebst entsprechender Gebührenerstattung aus. Im sonst so unternehmerfreundlichen Staate Delaware ist auf der anderen Seite aber ein tatsächlicher Nachtrag zur Satzung der betroffenen Gesellschaft zur Wirksamkeit des Wechsels erforderlich. Im Zweifel sollten Sie sich daher vorab über die jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen hinsichtlich des Registered Agent in dem jeweiligen US Bundesstaat umfassend informieren und beraten lassen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Hompage unter http://www.emskg.de/firmengruendung_usa.phpWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 27.06.2013 - 15:14 Uhr
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