Bundestag beschliesst Schutz vor erzwungenem Verschwinden
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Bundestag beschliesst Schutz vor erzwungenem Verschwinden
Auch wenn es selbstverstaendlich klingt: Jeder Mensch hat das Recht, nicht zu verschwinden. In vielen Laendern jedoch wird dieses Recht durch staatliche Organe wie Polizei, Militaer oder Geheimdienste massiv verletzt. Menschen verschwinden zeitweise oder fuer immer, werden gefoltert oder sogar getoetet. Die Angehoerigen der Verschwundenen laufen gegen eine Mauer des Schweigens. Spurloses Verschwindenlassen war bislang grausame Methode autoritaerer Regime. Durch den globalen Anti-Terror-Kampf hat diese Methode neue Aktualitaet gewonnen.
Mit der fuer heute im Bundestag geplanten Ratifikation des UN-Uebereinkommens zum Schutz aller Personen gegen Verschwindenlassen unterstuetzt Deutschland nachdruecklich die Ziele dieser Konvention. Sie soll Verschwindenlassen verhueten und durch Strafandrohungen bekaempfen. Nach jahrzehntelangen Bemuehungen hatte die UN-Generalversammlung das Uebereinkommen
2006 verabschiedet. Erstmals wird auf internationaler Ebene Schutz vor unfreiwilligem, erzwungenen Verschwinden von Menschen gewaehrt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Verschwindenlassen als Verbrechen zu bestrafen und Wiedergutmachung und Entschaedigung fuer die Opfer zu leisten.
Zugleich erhalten die Familien von Verschwundenen ein Informationsrecht. Die Umsetzung des Uebereinkommens soll ein eigener Ausschuss ueberwachen.
Bisher haben 73 Staaten das Uebereinkommen unterzeichnet.
Deutschland zaehlt zu den ersten Staaten, die es ratifizieren.
Die Ratifikation erzeugt keinen weiteren Umsetzungsbedarf im deutschen Recht.
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Datum: 14.05.2009 - 20:03 Uhr
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