IHK-Tipps zur Ferienarbeit von Schülern
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Bei der Beschäftigung von noch nicht volljährigen Schülern sind daneben auch arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere muss das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Weitere Informationen hierzu beinhaltet das IHK-Merkblatt "Beschäftigung von Minderjährigen (A26)". Dieses steht auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 891 zum Download zur Verfügung.
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Datum: 28.06.2013 - 15:19 Uhr
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