Rauchmelderpflicht soll Leben retten
Jährlich etwa 500 deutsche Brandopfer
Experten kritisieren schon lange, dass keine bundesweite Rauchmelderpflicht in Wohnhäusern besteht. Darüber entscheiden die Länder in den einzelnen Landesbauordnungen selbst. Inzwischen ist die Installation von Rauchmeldern aber in fast allen Bundesländern vorgeschrieben. Da für das Nachrüsten unterschiedlich lange Fristen in den einzelnen Bundesländern gelten, geht dies aber nicht einheitlich voran. So gibt es jährlich noch immer rund 500 brandbedingte Todesfälle ? die meisten davon könnten durch Rauchmelder verhindert werden.
Oft sind technische Defekte für Brände verantwortlich. In Privathaushalten können sie ohne entsprechende Vorkehrungen schreckliche Folgen haben: In etwa zwei Drittel der Fälle bemerken die Opfer die tödlichen Flammen nicht einmal, da viele Brände nachts ausbrechen. Der Geruchssinn ist bei schlafenden Menschen nicht aktiv, die stickige Luft allein weckt sie nicht auf. Wenn sie die giftigen Gase des Feuers einatmen, werden sie zunächst bewusstlos und können innerhalb kurzer Zeit an den Folgen der Rauchvergiftung sterben ? wenn sie nicht rechtzeitig gerettet werden.
Die generellen Gefahren eines Wohnungsbrandes verschwinden sicherlich nicht durch die Installation von Rauchmeldern. Die frühe Warnung durch den Alarm ermöglicht den Betroffenen aber den Notruf an die Feuerwehr und oft auch ein Entkommen aus den Flammen.
Nachrüsten bis spätestens Ende 2017
In fast allen Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten direkt mit der Fertigstellung. Für Bestandsbauten gibt es eine Nachrüstpflicht ? in Bayern endet diese Ende 2017, in den anderen Bundesländern schon früher. Bis dahin müssen zumindest Flure, die als Rettungswege dienen, ebenso wie Schlafräume und Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Wann die Nachrüstpflicht jeweils verstreicht, lässt sich in den Bauordnungen der Länder nachlesen.
Für Einbau und Wartung der Rauchmelder ist in der Regel der Bauherr beziehungsweise der Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Missachtet er die geltende Rauchmelderpflicht, drohen im Brandfall straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Der Vermieter kann jedoch insbesondere die Instandhaltung des Rauchmelders durch regelmäßigen Batteriewechsel mittels einer ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag an den Mieter übertragen. Allerdings muss der Vermieter sich davon überzeugen, dass der Mieter die ihm übertragenen Aufgaben auch ordentlich durchführt. Nur dann ist der Vermieter von seiner Verantwortung und Haftung frei, sollten die Rauchmelder im Brandfall nicht funktionieren.
Will der Haus- oder Wohnungseigentümer sicher gehen, gibt er den Auftrag an Fachspezialisten weiter. In diesem Fall darf er die Kosten für die Installation auf den Mieter im Rahmen einer anteiligen Mieterhöhung umlegen. Die Kosten für die Wartung dürfen den jährlichen Betriebskosten zugerechnet werden. Gute Rauchmelder sind bereits ab etwa 40 Euro zu haben ? der Preis für die Anschaffung ist daher überschaubar.
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Wüstenrot & Württembergische ? Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ?Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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Datum: 01.07.2013 - 10:30 Uhr
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