Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten

ID: 902551

In Zeiten in denen man oft weite Arbeitswege in Kauf nehmen muss, ist es oft wichtig, einen Führerschein zu haben-Punkte in Flensburg sind daher möglichst zu vermeiden.



(firmenpresse) -
Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist- und wer ist das heutzutage nicht- sollte möglichst vermeiden, zu viele "Punkte in Flensburg" anzusammeln. Aber auch ein einmaliger Verstoß kann bereits zur Auferlegung eines Fahrverbotes führen. Gerade inden letzten Jahren ist erkennbar, dass vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Sie sollten sich daher schon frühzeitig rechtlich beraten lassen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erwarten.

Durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können Sie Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und dieser damit "Schwachstellen" und Verteidigungsmöglichkeiten herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

So kann z.B. die Photoqualität zu gering sein, dass eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist. Bei einer Radarmessung kann unter Umständen auch der Eichschein für das Gerät abgelaufen sein, so dass eine Verwertung des Bildmaterials ausscheidet.

Insbesondere sollten Sie sich zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht äußern. Da oft auch der Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn der Führerschein entzogen wird, sollten alle rechtlichen Mittel und Wege in Betracht gezogen werden, um dies zu verhindern. Bei einem Fahrverbot von einem Monat sollte versucht werden, dies in den Jahresurlaub zu legen.




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Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid u.a.

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Datum: 03.07.2013 - 10:10 Uhr
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