DFV erreicht höheren Freibetrag für Funktionsträger / Bundesrat stimmt zu: Bis zu 2.400 Euro Entschädigung im Jahr steuerfrei
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Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren
können künftig pauschale Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 Euro
jährlich steuerfrei erhalten. Dafür hat sich der Deutsche
Feuerwehrverband (DFV) erfolgreich eingesetzt.
"Die Anhebung des Freibetrages erspart Tausenden ehrenamtlich
engagierten Feuerwehrleuten zusätzlichen bürokratischen Aufwand, weil
sie bis zu dieser Grenze zum Beispiel keine Belege sammeln oder
Fahrtenbücher führen müssen, um ihre Auslagen nachzuweisen", betont
DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.
Der bisherige jährliche Freibetrag für Entschädigungen aus
öffentlichen Kassen steigt damit um 300 Euro und wird der so
genannten Übungsleiterpauschale angepasst. Diese war bereits durch
das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes rückwirkend zum 1. Januar 2013
angehoben worden. Dies gilt jetzt auch für pauschale
Aufwandsentschädigungen der Kommunen an Feuerwehrangehörige nach
Paragraph 3 Nummer 12 Einkommensteuergesetz.
Der Bundesrat hat bei seiner heutigen Sitzung einer entsprechenden
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien durch die Bundesregierung
zugestimmt. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die
Bundesminister für Inneres und der Finanzen hatten die Initiative des
DFV unterstützt. "Für diese Anerkennung des bürgerschaftlichen
Engagements in den Feuerwehren danken wir allen sehr, die sich dafür
eingesetzt haben", sagt DFV-Präsident Kröger.
Mit den pauschalen Entschädigungen werden etwa Fahrten zu
Einsätzen und Dienstveranstaltungen, Besprechungen, Lehrgängen und
Untersuchungen sowie Aufwendungen für Fachliteratur, Porto,
Telefonkosten und dienstlich genutzte Computer,
Verpflegungsmehraufwand oder Reinigungskosten erstattet.
Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: (0170) 184 37 87
Fax: 030-28 88 48 809
E-Mail: jacobs@dfv.org
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Datum: 05.07.2013 - 12:57 Uhr
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