Öffentliche fordern keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
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der FAZ-Ausgabe vom 5. Juli geäußerten Behauptung widersprochen, die
Assekuranz fordere eine gesetzliche Pflichtversicherung. Die
öffentlichen Versicherer schlagen im Gegenteil vor, andere Maßnahmen
zu ergreifen: Hier kann unter anderem mit der weiteren
Sensibilisierung der Bevölkerung und der Erhöhung der
Versicherungsdichte, aber auch mit einem
Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetz und mit der Einrichtung von
Überschwemmungsflächen statt der Ausweisung von Bauland in
hochwassergefährdeten Gebieten noch viel getan werden. "Nur wenn
keine der Maßnahmen greift, bleibt nichts anderes übrig, als über
eine Pflichtversicherung zu diskutieren", so Ulrich-Bernd Wolff von
der Sahl, Vorsitzender des Verbands öffentlicher Versicherer.
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Datum: 07.07.2013 - 10:15 Uhr
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