Themen im "Ratgeber: Recht" (SWR) am 13.7. im Ersten
Mit Frank Bräutigam / Schwerpunktthema: Reiserecht
ID: 907503
Bräutigam am 13. Juli 2013 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem Schwerpunkt
"Reiserecht"
Freche Fluggesellschaften - Wie sie Urlaubern ihre Rechte
vorenthalten Wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, dann
muss die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung leisten. Das können
je nach Entfernung des Flugziels bis zu 600 Euro sein. Den Airlines
ist das offenbar zu teuer. Sie verweigern den Urlaubern immer
häufiger diese Ansprüche - mit fadenscheinigen Argumenten.
Höchstrichterliche Rechtsprechung wird ignoriert. Der "Ratgeber:
Recht" erklärt, wie man trotzdem an sein Geld kommen kann.
Gekaufte Hotelbewertungen
Jeder zweite Deutsche informiert sich mittlerweile vor der
Reisebuchung im Internet über sein Hotel. Dort findet man
Weiterempfehlungen oder Beliebtheitsbewertungen anderer Urlauber.
Darauf kann man sich verlassen, denken viele. Aber diese Bewertungen
werden teilweise gekauft, durch Provisionszahlungen der Hotels. Der
"Ratgeber: Recht" fragt nach: Dürfen sich Hotelbewertungsportale für
eine gute Bewertung bezahlen lassen?
Bahnärger
In der Reisezeit erlebt man es jeden Tag: Die Züge sind überfüllt,
die Klimaanlage fällt aus oder der Zug kommt mal wieder zu spät. Wenn
man Glück hat, bekommt man dann im Zug ein Eis ausgegeben. Als Kunde
muss man sich damit aber nicht abspeisen lassen. Man hat mehr Rechte!
Die SWR-Sendung "Ratgeber: Recht" ist am Samstag, 13. Juli 2013,
um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen.
Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929-23273,
bruno.geiler@swr.de
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Datum: 11.07.2013 - 10:18 Uhr
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