SKZ sorgt für bessere Verständigung im Spritzgießbetrieb
ID: 907865
Die Globalisierung schreitet in der Kunststoffbranche immer weiter voran. So investieren ausländische Investoren in deutsche Betriebe und deutsche Firmen betreiben Standorte im Ausland. In den Unternehmen arbeiten Mitarbeiter aus unterschiedlichen Nationen und Kulturen. Eine gute Verständigung untereinander ist dabei eine wichtige Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
"Da hierzulande in Betrieben meist Deutsch gesprochen wird, haben Arbeitskräfte mit russischer oder türkischer Muttersprache oft Schwierigkeiten mit den deutschen Fachausdrücken und Arbeitsanweisungen.", so Dipl.-Ing. Helmut Hofmann, Leiter der maschinellen Verarbeitung am SKZ. Aus diesem Grund bietet das Kunststoff-Zentrum seinen etablierten Praxislehrgang "Geprüfter Einrichter - Fachrichtung Spritzgießen" nun auch mit Ausbildern aus Russland und der Türkei an, um die Sprachbarriere bestmöglich zu überwinden. Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache, die prozesswichtigen Fachausdrücke werden allerdings gruppenweise auch in Russisch oder Türkisch erklärt. Dabei steht nach wie vor die Vermittlung von Prozesswissen rund um das Thema Spritzgießen im Vordergrund der SKZ-Lehrgänge. "Der Kurs bietet vor allem den Teilnehmern, die unsicher in der deutschen Sprache sind, die Möglichkeit, das Verfahren "Spritzgießen", aber auch den Vorgesetzten oder die Arbeitskollegen besser zu verstehen.", so Hofmann weiter.
Das SKZ bietet somit zwei Leistungen zum Preis von einer: Sprachschulung und Praxislehrgang. Profitieren werden davon nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Betriebe, die nach dem Besuch des Lehrgangs mehr Verständnis ihrer Mitarbeiter erwarten können. Die Schulung findet in zwei Teilen statt und schließt mit einer schriftlichen Prüfung in deutscher Sprache ab. Teil 1 findet vom 9. bis 13. Dezember 2013 im SKZ Weiterbildungs-Zentrum Würzburg statt, Teil 2 folgt Anfang 2014 vom 13. bis 17. Januar.
Grundlagen des Spritzgießens in englischer Sprache
Ab sofort bietet das SKZ zum Beispiel für Mitarbeiter ausländischer Standorte den Grundlagenlehrgang "Basics of Injection Molding" in englischer Sprache an. Der Kurs dauert eine Woche und findet vom 21. bis 25. Oktober 2013 im SKZ Weiterbildungs-Zentrum Würzburg statt. Die Teilnehmer werden an das Spritzgießverfahren herangeführt, sodass prozessrelevante und materialbedingte Zusammenhänge sowie grundlegende Parameter verstanden werden. "Uns ist es wichtig, dass optimal ausgebildete Fachkräfte hochwertige Kunststoffprodukte herstellen können. Eine sprachliche Barriere darf dabei kein Hindernis darstellen." unterstreicht SKZ-Institutsdirektor Prof. Dr.-Ing. Martin Bastian die neuen Kursangebote.
Weitere Informationen zu den neuen Kursangeboten: www.skz.de/2951 bzw. www.skz.de/409
Das SKZ steht seit über 50 Jahren für kompetente Aus- und Weiterbildung. Die Auswahl der Themen ist speziell für Unternehmen im Umgang mit allen Formen des Kunststoffes abgestimmt. 600 Veranstaltungen mit über 10.000 Teilnehmern jährlich sowie 1.500 Referenten machen das SKZ zum Marktführer für Wissenstransfer im Bereich Kunststoff in Deutschland und Europa.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das SKZ steht seit über 50 Jahren für kompetente Aus- und Weiterbildung. Die Auswahl der Themen ist speziell für Unternehmen im Umgang mit allen Formen des Kunststoffes abgestimmt. 600 Veranstaltungen mit über 10.000 Teilnehmern jährlich sowie 1.500 Referenten machen das SKZ zum Marktführer für Wissenstransfer im Bereich Kunststoff in Deutschland und Europa.
Datum: 11.07.2013 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 907865
Anzahl Zeichen: 3579
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Würzburg
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 294 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SKZ sorgt für bessere Verständigung im Spritzgießbetrieb"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SKZ - ConSem GmbH: Congresse + Seminare (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).