Landgericht Berlin entscheidet zugunsten der Anleger des ?Total Return?
Eine anlageberatende Bank, die noch im Jahr 2011 empfahl in einen Vermögensverwaltungsfonds zu investieren, soll über die Schließungsmöglichkeit von offenen Immobilienfonds aufklären müssen.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 10 O 484/12) entschied das Landgericht Berlin, dass die Empfehlung der Bank, in den SEB Vermögensverwaltungsfonds "Total Return" zu investieren, im Jahr 2011 nicht mehr hätte ausgesprochen werden dürfen.
In der Beratung gab die Anlegerin an, einen Anlagehorizont von 5 Jahren zu haben und erklärte, dass sie ihr investiertes Geld bei Bedarf auch vor diesem Zeitablauf zur Verfügung haben wollte. Ihre Risikoeinschätzung lautete "konservativ" bzw. "sicherheitsorientiert". Trotzdem riet die Bank zu einer Investition in den "Total Return". Ein Jahr nach dieser Entscheidung wurde der Anlegerin seitens der Bank mitgeteilt, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine an dem Fonds ausgesetzt worden sei.
Außergerichtlich ließ sich die Bank nicht auf eine Einigung ein, sodass die Anlegerin Klage auf Rückabwicklung der streitgegenständlichen Anlage vor dem Landgericht Berlin erhob. Dieses sprach der Klägerin die Klageforderung zu und verurteilte die Bank zur Zahlung und zur Rücknahme der Anteile an dem Fonds.
Das Gericht erklärte, dass eine als Anlageberaterin auftretende Bank die Pflicht zu einer umfassenden, wahrheitsgemäßen, sorgfältigen Information über alle Tatsachen und Umstände, die für die jeweilige Anlageentscheidung des Kunden Bedeutung haben oder haben können, treffen würde. Die Klägerin hätte daher darüber informiert werden müssen, dass der Vermögensverwaltungsfonds "Total Return" zu einem maßgeblichen Teil auch in offene Immobilienfonds investiert war. Im Zeitpunkt der Beratung, ca. zwei Jahre nach dem Beginn der Finanzkrise, seien einige offene Immobilienfonds bereits zum zweiten Mal geschlossen worden.
Somit stellte die Möglichkeit der Schließung eines offenen Immobilienfonds für das Gericht nicht mehr ein nur fern liegendes und theoretisches Risiko dar, sondern war bereits eingetreten. Die Empfehlung des Erwerbs von Anteilen an dem Fonds "Total Return", war daher nach Ansicht des Gerichts nicht mit dem Anlageziel der Klägerin vereinbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anlegern, denen noch nach Beginn der Finanzkrise Investitionen in offene Immobilienfonds empfohlen wurden, sollten einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen. Dieser kann, bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Unterstützung leisten und, ggf. gerichtliche Schritte einleiten.
http://www.grprainer.com/Santander-SEB-Vermoegensverwaltungsfonds-Total-Return.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 16.07.2013 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 910091
Anzahl Zeichen: 2915
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 256 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht Berlin entscheidet zugunsten der Anleger des ?Total Return?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Außertariflich Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten gebunden ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) entschieden, dass die betriebsübl
Eigene Werbung mit fremden Markennamen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 6 U 170/12) soll das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden haben, dass ein M
Ist Einlösen versehentlich erhaltener Online-Gutscheine strafbar? ...
Das Landgericht Gießen hatte über einen aktuellen Fall im Online-Recht zu entscheiden. Eine Person hatte bei einer Firma einen Geschenkgutschein für einen Bekannten erworben und wollte diesem den Gutschein zukommen lassen. Bei der Eingabe der E-Mail hat sich ein Tippfehler eingeschlichen und der
Baurecht: Der Bauherr und seine Pflichten ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bauherr ist für das Bauvorhaben rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich. Sowohl juristische als auch natü




