Neues Gesetz lässt ab August die Gerichtskosten steigen / Rechtsschutzversicherung als Schutz vor finanzieller Überforderung noch wichtiger
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steigen Rechtsschutzversicherung als Schutz vor finanzieller
Überforderung noch wichtiger
Am 1. August 2013 tritt das zweite Kostenrechtmodernisierungs-
gesetz in Kraft. Komplizierter Name, einfacher Effekt: Der Gang vor
Gericht wird teurer. Denn das Gesetz hebt die Honorare für Anwälte,
Sachverständige und andere Prozessbeteiligte an. Der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert, dass sich
die Rechtskosten insgesamt um knapp 14 Prozent erhöhen. Im Einzelfall
kann es sogar noch teurer werden: So geht der Verband davon aus, dass
die Anwaltskosten im Sozialrecht um 25 Prozent steigen und Honorare
für Sachverständige sogar um bis zu 60 Prozent.
Rechtsschutz immer wichtiger Wenn die Gerichtskosten steigen, ist
es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die im Ernstfall
einspringt. Laut GDV verfügen jedoch nur rund 40 Prozent der
Haushalte in Deutschland über eine entsprechende Absicherung. Dabei
kann sie günstiger sein als angenommen: "Oft ist der Jahresbeitrag
einer solchen Police niedriger als das Stundenhonorar eines Anwalts",
sagt Johannes Hack vom Vergleichsportal transparo. "So gibt es etwa
eine gute Rechtsschutzversicherung für eine Familie schon für rund
150 Euro im Jahr."
Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist also gerade jetzt
wichtig. Zumal die Deutschen ohnehin Angst vor finanzieller
Überforderung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben: Laut
einer Forsa-Umfrage fürchten 71 Prozent der Deutschen vor allem die
Kosten eines Rechtsstreits und würden deswegen sogar darauf
verzichten, einen Anwalt einzuschalten. Die Rechtsschutzversicherung
gehört damit, neben der Absicherung gegen elementare Risiken wie
Berufsunfähigkeit und Haftpflichtansprüche, zu den Versicherungen,
die Verbraucher abschließen sollten.
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Datum: 16.07.2013 - 15:48 Uhr
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