Radiowerbung / Landgericht Hamburg weist RMS-Klage ab (BILD)
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(ots) -
Das Hamburger Landgericht hat die Klage des Radiovermarkters RMS
gegen die AS&S Radio abgewiesen. Die RMS hatte 2012 gegen das seit
2009 im Markt befindliche Verkaufsangebot AS&S Radio
Deutschland-Kombi der AS&S Radio GmbH geklagt.
Infolge der kontinuierlichen Reichweitensteigerungen der
öffentlich-rechtlichen Sender hatte die AS&S Radio der RMS sukzessive
Marktanteile streitig gemacht und damit den Wettbewerb zwischen den
beiden großen Kombiangeboten im Markt nachhaltig belebt. "Wir
begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg", erklärt Bernhard
Cromm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der
ARD-Werbegesellschaften.
Die AS&S Radio ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der
ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH (AS&S) und vermarktet
öffentlich-rechtliche und private Radiosender sowie digitale
Audioangebote im Internet.
Pressekontakt:
Norbert Rüdell
Pressesprecher
Telefon: 069/15424-218
Mobil: 0160/96930306
norbert.ruedell@ard-werbung.de
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Datum: 18.07.2013 - 12:30 Uhr
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