Fehlende Zähne - Welche Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert?

Fehlende Zähne - Welche Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert?

ID: 91323

Wie betrachten Zahnzusatzversicherungen fehlende Zähne?



(firmenpresse) - Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dreht sich alles immer um zwei bestimmte Fragen: Befindet man sich derzeit in zahnärztlicher Behandlung oder fehlen Zähne, die nicht ersetzt wurden.

Da die erste Frage relativ einfach zu beantworten ist, soll hier auf die Frage nach den fehlenden Zähnen bei der Zahnzusatzversicherung eingegangen werden.

Zunächst muss der Begriff fehlende Zähne definiert werden: Hierbei handelt es sich um echte Zahnlücken, die nicht versorgt wurden. Die Weisheitszähne werden dabei nicht berücksichtigt, ebenso wenig die so genannten Lückenschlüsse, die sich aus einer kieferorthopädischen Behandlung z. B in der Kindheit ergeben haben. Zähne, die mit Kronen versorgt oder durch eine Brücke ersetzt wurden, fallen ebenfalls nicht in Bewertung.

Die ARAG, die CSS und die Signal bieten Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen. Hier ist die Frage nach fehlenden Zähnen bei Kindern auch wichtig zu betrachten. Sollten nach dem Ausfall der Milchzähne die Nachfolgezähne nicht angelegt sein, so werden diese bereits auch als fehlende Zähne betrachtet. Dieses ist besonders wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen. Die Leistungen hierfür können ggf. ausgeklammert werden, da bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung eigentlich schon feststeht, dass eine kieferorthopädische Maßnahme erfolgen wird.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Betrachtet man nun die Anzahl der fehlenden Zähne bei sich selber, ist es schon ratsam, sich über die verschiedenen Zahnzusatzversicherungen zu informieren. Es gibt eine Vielzahl von Varianten, wie diese fehlenden Zähne angenommnen werden:

?Fehlende Zähne können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden
?Je nach Anzahl der fehlenden Zähne (im Regelfall nicht mehr als drei) erfolgt gar kein Versicherungsschutz


?Bei fehlende Zähnen kann eine Staffelung der Erstattung erfolgen, in den ersten Jahren ist nicht sofort der volle Erstattungsumfang vorhanden
?Fehlende Zähne werden gegen Beitragsaufschlag mit versichert, sie könne also späte4r auch regulär ersetzt werden.

Ein Überblick ist auf Grund der Vielzahl der Gesellschaften nicht ganz einfach. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann aber beurteilen, welche Zahnzusatzversicherung je nach Gebisszustand empfehlenswert ist.

Bildquelle: Krümel, www.pixelio.de

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Datum: 22.05.2009 - 11:25 Uhr
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