Sicherheit für Fachkräfte-Nachwuchs

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ID: 913572

Sicherheit für Fachkräfte-Nachwuchs



(pressrelations) - IG BAU fordert: Übernahme - aber richtig!

Frankfurt am Main - In diesen Tagen legen viele Auszubildenden ihre Abschlussprüfung ab. Für viele ist eine erfolgreiche Prüfung aber kein Grund zu feiern. Sie stehen trotz Bestehens ohne Job da. Eine automatische Weiterbeschäftigung im ausbildenden Betrieb gibt es meist nicht. Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit oder mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese vor Ablauf der Ausbildungszeit bestanden wird. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Übernahme gibt es nicht. Die Jugendgruppe der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Junge BAU, setzt daher auf betriebliche und tarifliche Lösungen: "In der Bauwirtschaft haben wir eine sehr gute Regelung gefunden. Das ist auch dem Einsatz der Jungen BAU zu verdanken, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Die Regelung sieht vor, dass Betriebe drei Monate vor Ablauf der Ausbildung ihren Azubis schriftlich mitteilen müssen, wenn sie sie nicht übernehmen. Andernfalls ist nach dem Ausbildungsende ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet.

Die DGB-Jugend hat eine Übersicht zum Thema "Übernahme nach der Ausbildung" herausgebracht: http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/material/magazin-soli/soli-archiv_2013/ausgabe_07-2013/++co++0796ed62-e93f-11e2-95c6-525400808b5c?k:list=Ausbildung
Zusätzlich unterstützt die Junge BAU Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV) sowie Betriebsräte mit der Broschüre "Sicherheit geben." In ihr finden sich gute Argumente für betriebliche Übernahmeregelungen und Musteranträge für die Übernahme von JAV-Mitgliedern. "Mit dieser Arbeitshilfe leisten wir konkrete Hilfestellung für die tägliche Arbeit von JAVen und Betriebsräten. Denn überall dort, wo es noch keine tarifliche Regelung zu dem Thema gibt, sind sie gefordert. Sie sollen mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur Übernahme abschließen. Das gibt sowohl den Azubis als auch den Betrieben Planungssicherheit", sagte Feiger. Die Arbeitshilfe ist über die IG BAU vor Ort zu beziehen.


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Datum: 22.07.2013 - 12:51 Uhr
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