Keine Obliegenheitsverletzung des Kindes bei dreijähriger Verzögerung des Ausbildungsbeginns durch

Keine Obliegenheitsverletzung des Kindes bei dreijähriger Verzögerung des Ausbildungsbeginns durch Aushilfsjobs und Praktika

ID: 914801

Verzögerter Ausbildungsbeginn



(PresseBox) - In wie weit sind Eltern dazu verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn dieses erst drei Jahre nach Beendigung seiner Schullaufbahn eine Ausbildung beginnt? Darüber musste der Bundesgerichtshof entscheiden...
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Datum: 24.07.2013 - 08:45 Uhr
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