Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?
ID: 914988

(PresseBox) - Daten, die einmal im Internet waren bleiben für gewöhnlich auch dort. Zumal viele Inhalte geteilt, kopiert und weiterverbreitet werden, hat man regelmäßig auf deren Ausbreitung und damit deren Auffindbarkeit im Netz keinen Einfluss mehr. Selbst, wenn diese Daten ureigene persönliche Daten sind. Schließlich gibt es auch noch die so genannten Wayback-Maschinen (wie http://archive.org/web/web.php), die von weiten Teilen des Internets Archive anlegen und diese Inhalte damit noch viele Jahre später zugänglich machen.
Darum wird schon länger darüber diskutiert, ob es ein ?Recht auf Vergessen? geben soll, quasi eine Verpflichtung für Webseitenbetreiber, personenbezogene Daten nach einer bestimmten Speicherdauer automatisch zu löschen. Gedacht wird dabei an eine Art digitalen Radiergummi.
Aber ungeachtet der tatsächlichen technischen Schwierigkeiten und der Frage, wie so etwas überhaupt rechtlich durchsetzbar formuliert werden kann, dürfte die Idee schon alleine deswegen zum Scheitern verurteilt sein, weil das Internet an nationalen Rechtsordnungen nicht Halt macht. Die Daten werden ? in Zeiten des Cloud-Computing umso mehr ? vielmehr scheinbar wahllos rund um den Globus geschickt und gespeichert, zwischengespeichert, gespiegelt, kopiert usw.
Dazu kommt, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Herr Niilo Jääskinen, in seinen Schlussanträgen vom 25.06.2013 zu einer Rechtssache gegen die Firma Google sinngemäß folgendes formuliert hat:
Es gibt kein Recht auf Vergessen im Internet. Würde von den Suchmaschinen-Anbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung.
In der Tat scheint dieser Aspekt erheblich: Wer entscheidet, welche Informationen zu vergessen sind und welche nicht? Welche Kriterien sollen angelegt werden? Wenn beispielsweise Presseberichterstattung oder Meldungen in Blogs oder Twitter-Nachrichten dann zwingend gelöscht werden müssten, wenn darin personenbezogene Daten enthalten sind, kommt dies einer riesigen Zensurmaschine gleich.
Also wird man wohl betroffen zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein eigentlich im Ansatz guter Gedanke sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung, als auch im Hinblick auf die rechtliche Bedeutung der Folgen zum Scheitern verurteilt ist.
Es bleibt daher bis auf Weiteres bei dem gut gemeinten Rat vorher gut zu überlegen, welche Daten und Informationen man dem Netz über sich selbst und sein Umfeld anvertrauen will und welche nicht. Das erscheint zzt. die einzige sinnvolle Methode zu sein, um unerwünschte Daten vom Internet fernzuhalten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 24.07.2013 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 914988
Anzahl Zeichen: 3378
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Internet-Portale
Diese Pressemitteilung wurde bisher 298 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Die Online Nutzung steigt ...
Von 2,4 Mio. in Deutschland lebenden Türken (Erwachsene über 14 Jahre) nutzen über 60% das Internet. Die Online-Nutzung steigt. Auch in Deutschland lebende "ethnischen Zielgruppen", wie z.B. Türken, Russen oder Polen, verzeichnen einen wachsenden Online-Konsum. 48 Prozent der
Neuer Internetauftritt für WAREMA ...
Im modernen Design und technologisch auf dem neuesten Stand: So präsentiert sich die neue Website von WAREMA, dem führenden Komplettanbieter für Sonnenschutztechnik und Steuerungssysteme in Europa. In nur wenigen Wochen hat das Panvision-Team den Relaunch der Website komplett abgeschlossen.
Tag der virtuellen Liebe: Erfolgreicher Flirten mit korrekter Rechtschreibung ...
Die Dating-Website des Jahres meldet: Korrekte Grammatik und Rechtschreibung sind für 53 Prozent der Frauen ein absolutes Muss bei der Online-Partnersuche. 50 Prozent der Befragten meinen, dass man sich virtuell verlieben kann, ohne sich jemals im echten Leben gesehen zu haben. Das hat eine Umfrag
Bis zu 83% mehr Zufriedenheit durch nutzerzentrierte Website-Gestaltung ...
Bei der Neukonzeption des Städteportals jena.de wurde von Anfang an darauf geachtet, die tatsächlichen Nutzer einzubeziehen. In einem systematischen Konzeptionsprozess nach der Idee des ?User Centered Design? wurde die Website komplett überarbeitet. Dabei war die nutzerfreundliche Gestaltung ein




