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DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG: Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

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RHÖN-KLINIKUM AG: Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben

25.07.2013 / 12:10

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Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss
der Hauptversammlung erhoben

Bad Neustadt a. d. Saale, 25. Juli 2013

Gemäß§§246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG haben wir mit heutigem
Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht,
dass ein weiterer Aktionär Anfechtungsklage (§246 AktG) und
Nichtigkeitsklage (§249 AktG) gegen einen auf der ordentlichen
Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:

Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7
(Änderung der Satzung durch Streichung des§17 Abs. 4 erster Unterabsatz).

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für
Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5267/13 anhängig. Das Gericht
hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur
mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

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Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in
Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin für
jedermann. Aktuell gehören zu unserem Konzern bundesweit 54 Kliniken an 43
Standorten. Wir beschäftigen mehr als 43.000 Mitarbeiter. In den
Einrichtungen des Klinikverbunds wurden im Geschäftsjahr 2012über 2,5
Millionen Patienten behandelt.
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E-Mail: kai.klinger@rhoen-klinikum-ag.com

Hans-Jürgen Heck
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
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