Birken durften bleiben / Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt (BILD)
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(ots) -
Blütenstaub-Allergiker sind geplagte Menschen. Das halbe Jahr über
leiden sie unter den Pollen der Pflanzen, die bei ihnen Heuschnupfen
und andere Beschwerden auslösen. Die Rücksicht auf sie geht aber nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht so weit,
dass ganze Alleen von Straßenbäumen gefällt werden müssen.
(Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 4 K 923/12.NW)
Der Fall:
Sie wohnten ausgerechnet im Birkenweg. Und dort waren von der
Gemeinde vor langer Zeit auch tatsächlich Birken am Straßenrand
gepflanzt worden. Auf deren Pollen reagierte ein Anwohner-Ehepaar
allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu
nutzen, hieß es in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde,
die 30 Birken in der Straße zu fällen. Das erspare vielen Menschen
die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde
lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere
Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage.
Das Urteil:
Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische
Maßnahme ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner
nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück
einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem "vernünftigen
Gemeinwohlgedanken" auszugehen. Die individuelle gesundheitliche
Disposition eines einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die
Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man
der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann
müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn
überall wohne ein Allergiker.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 29.07.2013 - 09:00 Uhr
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