Neues Doppelbesteuerungsabkommen Zypern – Russland
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Russland hatte Zypern in 2008 auf die Schwarze Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt, gemeinsam mit Luxemburg und der Schweiz. Die letztgenannten Staaten wurden als Folge ihrer Lobbyarbeit bei der russischen Regierung kurzfristig von der Liste gestrichen.

(firmenpresse) - Zypern bleibt die Nr. 1 ausländischer Investoren in Russland
Russland hatte Zypern in 2008 auf die Schwarze Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt, gemeinsam mit Luxemburg und der Schweiz. Die letztgenannten Staaten wurden als Folge ihrer Lobbyarbeit bei der russischen Regierung kurzfristig von der Liste gestrichen.
Die Republik Zypern hat Ende April 2009 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland gezeichnet, welches Kooperation bei steuerrelevantem Informationsaustausch vorsieht. Daraufhin befindet sich Zypern nun nicht mehr auf Russlands Schwarzer Liste nichtkooperativer Staaten.
Die steuerlichen Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens blieben jedoch bestehen. So zahlt eine russische Gesellschaft nur 5 % Quellensteuer auf an ihre zyprische Gesellschafterin gezahlte Dividenden, im Gegensatz zum in Russland üblichen Quellensteuersatz von 15 %.
Aufgrund dieses schon seit Jahren bestehenden Vorteils sind fast 60 % aller Auslandsinvestitionen in Russland zyprischen Ursprungs.
Ähnliche, zum Teil noch gravierendere Vorteile bestehen in Weißrussland und der Ukraine. In der Ukraine beträgt die übliche Körperschaftssteuer, und Quellensteuer entsprechend, 24 %. Ist die ausländische Gesellschafterin einer ukrainischen Gesellschaft jedoch eine zyprische Gesellschaft, beträgt die Quellensteuer 0 %.
Zyprischen Gesellschaften bieten sich ähnliche Vorteile auch innerhalb der EU. In Folge der EU-Mutter-Tochterrichtlinie wird das Gesellschaftseinkommen von Mutter- und Tochtergesellschaften innerhalb der EU grundsätzlich auf Ebene der Muttergesellschaft versteuert. Eine Tochtergesellschaft in einem beliebigen EU-Staat zahlt keine Körperschafts- und keine Quellensteuer bei Abführung der Gewinne an ihre Muttergesellschaft innerhalb der EU.
Handelt es sich bei der Muttergesellschaft um eine zyprische Gesellschaft (Holding), so fallen auch hier keine Steuern auf die Gewinne der Tochtergesellschaft an, da Einkommen aus Dividenden in Zypern grundsätzlich nicht besteuert wird.
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Datum: 26.05.2009 - 08:51 Uhr
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