Keine IBC Gesellschaften in Zypern!

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ID: 136571

Vorsicht bei der Wahl der Gesellschaftsform in Zypern: „steueransässige“ und „nicht steueransässige“ Gesellschaften.



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(firmenpresse) - Zypern wird als Firmenstandort immer beliebter. Kein anderes Land in der EU bietet vergleichbare Steuervergünstigungen bei gleichzeitiger, EU-weiter Rechtssicherheit.

Das wachsende Interesse an zyprischen Limited-Gesellschaften zur Steueroptimierung führt allerdings auch zu einer wachsenden Zahl an Beratungsfirmen, die es mit einer exakten Beratung nicht so genau nimmt und Klienten mittelfristig eher schaden als Vorteile zu schaffen.

Aus diesem Grunde veröffentlicht Shanda Consult (www.shandaconsult.com) diese Pressemitteilung über einige wichtige Informationen zu den Gesellschaftsformen in Zypern und deren steuerliche Behandlung.

Die von vielen Beratungsfirmen empfohlenen IBC Gesellschaften (International Business Company) gibt es in Zypern bereits seit über 5 Jahren nicht mehr! Häufig handelt es sich allerdings schlicht um eine ungenaue Wahl der Termini im Rahmen der Bewerbung oder Beratung. Wie gut allerdings ein Berater ist, der es mit seiner Wortwahl nicht genau wird, bleibt Ihrer Bewertung überlassen.

Obwohl es in Zypern auch andere Gesellschaftsformen gibt (Personengesellschaften, AG-ähnliche „öffentliche Limited-Gesellschaften“, etc.), kommt in fast allem Fällen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Limited Liability Company“) in Frage, und zwar nicht nur für Ausländer, denn es handelt sich um die in Zypern lokal übliche Gesellschaftsform.

Aus Sicht des Gesellschaftsrechts gibt es in Zypern keine Differenzierung zwischen inländischen oder ausländischen Gesellschaften, oder zwischen Gesellschaften mit inländischen oder ausländischen, oder in Zypern wohnhaften oder nicht wohnhaften Gesellschaftern.

Allerdings unterscheidet das Steuerrecht Zyperns zwischen „Steuerinländern“ und „Steuerausländern“, beziehungsweise zwischen, so die zyprische Terminologie, „steueransässigen“ und „nicht steueransässigen“ Gesellschaften.

In Zypern registrierte Gesellschaften, die nicht nur ihren registrierten Firmensitz in Zypern haben, sondern deren Geschäftsführer (= Direktoren) in Zypern wohnhaft sind, deren Zentrum der geschäftlichen Entscheidungen also in Zypern liegt, gelten als steueransässige Gesellschaften. Steueransässige Gesellschaften unterliegen nach dem einfach strukturiertem zyprischen Steuerrecht einer 10 prozentigen Körperschaftssteuer. Andere Steuern auf die Gewinne der Gesellschaft, abgesehen von einigen wenigen, selten anzuwendenden Ausnahmen, gibt es nicht.



Nicht steueransässige Gesellschaften hingegen unterliegen in Zypern keiner Steuerpflicht. Das Zentrum der geschäftlichen Entscheidungen muss außerhalb Zyperns liegen, das heißt, die Geschäftsführer (= Direktoren) müssen außerhalb Zyperns wohnhaft sein. Außerdem dürfen nicht steueransässige Gesellschaften keine Geschäfte mit in Zypern ansässigen Personen oder Firmen unterhalten. Sollten sie dieses doch tun, unterliegt der aus diesen Geschäften entstandene Gewinn der 10-prozentigen Körperschaftssteuer.

Ein wichtiges Merkmal ist weiterhin, dass steueransässige Gesellschaften voll in den Genuss bestehender Doppelbesteuerungsabkommen kommen, während nicht steueransässige Gesellschaften von den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht profitieren können.

Damit erübrigt sich für in Deutschland wohnhafte Steuerpflichtige in der Regel eine nicht steueransässige Gesellschaft, denn wegen nicht Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Republik Zypern sowie wegen Fehlen des wichtigsten Betriebsstättenmerkmals („Ort der geschäftlichen Entscheidungen muss Zypern sein“) würde der gesamte Gewinn der zyprischen, nicht steueransässige Gesellschaft nach deutschen Sätzen in Deutschland versteuert werden müssen.

Eine häufig angewandte Ausnahme sind Fälle, in denen der deutsche Steuerpflichtige (natürliche oder juristische Person) seine Geschäfte mit ausländischen Kunden an die zyprische Gesellschaft auslagert. In diesem Fall erfolgt Rechnungslegung direkt zwischen der zyprischen Gesellschaft und dem (aus deutscher Sicht) ausländischen Kunden.

Die für grenzüberschreitend agierende Gesellschaften vorteilhaften EU-Richtlinien (z.B. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) kommen auf nicht steueransässige Gesellschaften nicht in Anwendung.


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Bereitgestellt von Benutzer: NolteCY
Datum: 16.11.2009 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Nolte
Stadt:

Nicosia


Telefon: +35797724078

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.11.2009

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