Schwere Unwetter – Welche Schäden zahlt die Versicherung?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Bei einer Immobilie schützen die Gebäude- und die Hausratversicherung vor finanziellen Verlusten. „Die Gebäudeversicherung übernimmt, z. B. Hagelschäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert der Fachmann der GVI.
Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie dem Versicherer vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Siegfried Karle.
Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass sie keinen Versicherungsschutz bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen haben. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherungen“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 30.07.2013 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 30.07.2013
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