Achtung Webshop-Betreiber: Die Button-Lösung vor Gericht ? Amazon muss nachbessern
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Doch die Änderungen treffen nicht nur die Abo-Fallen, sondern eben alle Anbieter im Internet. Die Button-Lösung besagt im Kern, dass der Button (also die Schaltfläche) selbst, auf den zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages geklickt werden muss, diese Entgeltlichkeit klar zum Ausdruck bringen muss.
Jetzt unterlag vor Gericht Amazon, immerhin ein namhafter Player in diesem Bereich. Amazon wirbt für seinen Service ?Amazon Prime? nämlich mit einem Button auf dem steht ?jetzt kostenlos testen?. Zwar ist der erste Monat tatsächlich kostenlos, aber dann geht der Service ? kündigt der Nutzer nicht wieder ? automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über.
Das mahnte jetzt der VerbraucherService Bayern e.V. ab. Und das Landgericht München I erließ mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Amazon darf damit ab sofort den Dienst ?Amazon Prime? nicht mehr über die Schaltfläche ?jetzt kostenlos testen? anbieten.
Unsere Meinung
Es trifft also nicht immer nur die Kleinen, wie man manchmal meint. Die Entscheidung ist nach unserer Kenntnis aber noch nicht rechtskräftig, so dass Amazon eventuell auch noch Widerspruch gegen die Verfügung erhebt.
Trotzdem gilt: Auch, wenn ein Service anfangs tatsächlich kostenlos ist, muss der Button und die Angaben vor Vertragsschluss auf der Website klar und deutlich auf die Umstände der Entgeltlichkeit hinweisen. Sonst wird es teuer. Das sollte jeder Anbieter im Netz beachten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 30.07.2013 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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