OV: Keine echte Wahlfreiheit
Thema: Kaum Anträge auf Betreuungsgeld
Von Giorgio Tzimurtas
ID: 918756
einem Jahr die politische Debatte über Sinn und Unsinn des
Betreuungsgeldes. Der Schlagabtausch ist so heftig, dass die
Einführung der Zulage ab dem 1. August für Eltern, die ihr Kleinkind
zuhause betreuen wollen, als hinreichend bekannt gelten kann.
Dennoch: Bundesweit sind die Anträge auf das Betreuungsgeld
spärlich. Im Oldenburger Münsterland ist das nicht anders. Ist das
Betreuungsgeld also ein Flop? Wäre die gewaltige Summe von 1,2
Milliarden Euro, die hierfür vom Bund bereitgestellt wird, für den
Ausbau der Kindergarten-Plätze sinnvoller investiert?
Für letztgültige Antworten ist es sicherlich noch zu früh. Aber
fest steht: Der Union sollte es schon jetzt zu denken geben, wenn das
Interesse bereits zum Start der Zulage geradezu verschwindend gering
ist. Möglicherweise muss sie ihr Gesellschaftsbild an neuen
Realitäten ausrichten. Erinnern wir uns: Das Betreuungsgeld war auch
in den Reihen der Union umstritten. Eingeführt wurde es, um die
Konservativen in der Partei ruhig zu stellen - und hier wieder Profil
zu gewinnen. Darüber soll hinwegtäuschen, wenn es als Möglichkeit zur
"Wahlfreiheit" gepriesen wird.
Das Schlagwort ist zwar gut gewählt. Denn zur Bevormundung sollte
es in der Tat nicht kommen. Und eine Honorierung der eigenen
Erziehungsleistung ist notwendig. Aber 100 Euro haben nur einen
symbolischen Wert. Die Rede von der Wahlfreiheit ist deshalb nicht
stichhaltig. Auch deswegen: Vielerorts mangelt es an Kita-Plätzen.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
a.kathe@ov-online.de
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Datum: 31.07.2013 - 09:59 Uhr
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