Märkische Oderzeitung: schreibt zum Raucher-Urteil
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Frage. Dass ein Gericht aber der Meinung ist, die Einwohner eines
Mehrfamilienhauses vor dem Zigarettenqualm ihres rauchenden Nachbarn
schützen zu müssen, überrascht und befremdet trotzdem ein wenig.
Zumal das Urteil wohl nur so ausfallen konnte, weil der Anwältin des
Rauchers Formfehler unterlaufen sind. Er muss also vorerst den
Rauswurf aus seiner Wohnung akzeptieren. Die Nachbarn wollen nicht
belästigt werden durch den kalten Rauch, der durch die Haustür
entweicht und den gemeinsamen Flur verpestet. Einerseits ist es
verständlich. Andererseits kommt die Frage auf: Wo bleibt dann das
Recht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung? Wo kann der Mensch, das
tun, was er will, wenn nicht in seinen eigenen vier Wänden? Warum
mischt sich der Staat ein? Gegenseitige Rücksicht lässt sich nicht
erzwingen. Auch nicht beim Rauchen. Da helfen keine weiteren
Regularien und Verbote.
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Datum: 31.07.2013 - 19:40 Uhr
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