Rheinische Post: Starke Konsumenten
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil für
Verbraucher gefällt. Auch wenn RWE versucht, dies als Spruch für
wenige Fälle herunterzuspielen, hat der BGH einen Grundsatz
definiert: Konzerne müssen in Verträgen klar regeln, unter welchen
Umständen sie die Preise erhöhen werden. Nur dann kann ein Kunde
entscheiden, ob der Abschluss eines Vertrages beim Versorger A besser
ist als beim Versorger B. Stärkung der Konsumentensouveränität nennt
man das - und dies ist das Beste, was Staat, Gerichte und
Verbraucherzentralen für Wettbewerb und faire Preise tun können.
Gestrig fällt dagegen die Reaktion der Versorger aus: Sie versuchen,
Zeit zu schinden, und verschanzen sich hinter Floskeln, wonach man
die Urteilsbegründung abwarten müsse. Solche Arroganz konnten sie
sich vielleicht in Monopol-Zeiten leisten. Im harten Wettbewerb, der
auch auf dem Gasmarkt herrscht, erwarten Kunden anderes. Je schneller
RWE und Eon sich zu kulanten Rückzahlungen entschließen, desto
leichter können sie den Image-Schaden beheben.
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Datum: 31.07.2013 - 19:54 Uhr
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