OV: Einvernehmen anstreben
Thema: RWE verliert Gaspreis-Prozess
Von Giorgio Tzimurtas
ID: 919452
Energieversorger erschüttern: Der Bundesgerichtshof hat 25
Sonderkunden des Essener Gas-Versorgers RWE Recht gegeben. Ihre
Preisanpassungsklauseln waren unwirksam - wegen mangelnder
Transparenz.
Der Richterspruch aus Karlsruhe ist zwar kein Grundsatzurteil,
aber er hat diesen Charakter. Er setzt Vorgaben um, die der
Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt hat. Eine höhere Instanz
gibt es nicht.
Nun kann es eine Klagewelle geben. Denn der Essener Konzern ist
ein Riese unter den Gas-Versorgern - mit Abnehmern auch im
Oldenburger Münsterland. Und: Was die RWE praktizierte, nämlich
Bedingungen der Grundversorgung auf Sonderkunden zu übertragen, das
war auch bei anderen Konzernen üblich.
Wie massiv der Gang vor die Gerichte ausfällt, hängt von allerlei
Faktoren ab. Zum Beispiel von Verjährungsfristen, weil es sich um
ältere Vertragsbedingungen handelt. Entscheidend ist aber vor allem
das Verhalten der RWE sowie der weiteren Versorger.
Die Konzerne sollten sich das Verhalten der EWE in ihrem
ehemaligen Streit um Gaspreise mit Sonderkunden als mahnendes
Beispiel vor Augen halten. Die ausgestreckte Hand des Oldenburger
Versorgers kam sehr spät - erst nach etlichen verlorenen Verfahren.
Die RWE sollte von vornherein Einvernehmen mit ihren Kunden anstreben
- als Vorbild für die gesamte Branche.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
a.kathe@ov-online.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.08.2013 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 919452
Anzahl Zeichen: 1712
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Vechta
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 207 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OV: Einvernehmen anstreben
Thema: RWE verliert Gaspreis-Prozess
Von Giorgio Tzimurtas"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Oldenburgische Volkszeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).