Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu BGH-Entscheidung:
ID: 920141
viele davon ab, sich vertraglichen Pflichten zu entziehen, und trägt
damit entscheidend zur Rechtssicherheit bei. Der Staat will
Trittbrettfahrer nicht auch noch belohnen, die den Rechtsstaat bei
Bedarf nutzen wollen, ohne sich an dessen Kosten zu
beteiligen.Ungerecht wirkt in diesem Fall allenfalls der Umstand,
dass der Handwerker, der die Steuern hinterzogen hat, nun auch noch
um die teure Nachbesserung herumkommt. Die Auftraggeberin, die
mitmachte, schaut dagegen in die Röhre. Doch Gerechtigkeit gibt es
nur für diejenigen, die ihr Scherflein dazu beitragen, dass diese
überhaupt möglich ist.
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Datum: 01.08.2013 - 19:21 Uhr
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