Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen
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Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen
Ferner wird in der neuen GGO hervorgehoben, dass die Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden mit dem obersten Ziel eines rechtmäßigen und zweckmäßigen Verwaltungshandelns zu den wesentlichen Führungs- und Kontrollaufgaben der Bundesministerien gehört.
Die geänderte GGO regelt außerdem als Konsequenz aus dem zwischenzeitlich erlassenen Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von Schriftgut der Bundesverwaltung neu. Schließlich können redaktionelle Anpassungen, etwa wegen Änderungen von Behördenzuständigkeiten oder ?bezeichnungen, künftig mit weniger Verwaltungsaufwand erfolgen.
Über die GGO
Die Gemeinsame Geschäftsordnung regelt insbesondere die Grundsätze für die Organisation und die Zusammenarbeit der Bundesministerien untereinander sowie mit den Verfassungsorganen und anderen Stellen. Zuletzt wurde die GGO im Jahre 2006 anlässlich der Errichtung des Nationalen Normenkontrollrats mit dem Ziel geändert, den Nationalen Normenkontrollrat in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.
URL: www.bmi.bund.de
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Datum: 27.05.2009 - 14:03 Uhr
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