Social Media und die Haftungsfallen

Social Media und die Haftungsfallen

ID: 923527

(PresseBox) - Sozialen Medien sind heute aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Weltweit haben aktuell 1,15 Milliarden Menschen ein Profil bei Facebook. Twitter nutzen 1,4 Milliarden Menschen weltweit. Ungefähr 130 Millionen aktive Nutzer gibt es bei dem Fotodienst Instagram ? und die laden dort 16 Milliarden Fotos jeden Tag neu hoch.
Auch die Unternehmen kommen nicht mehr an diesem Phänomen vorbei. Größere Firmen haben eigene Abteilungen, die den ganzen Tag Tweets absenden, Fragen auf Facebook beantworten, Bilder hochladen etc. Nach Meinung vieler Marketingexperten ist die Zukunft des Marketings der direkte Draht zu den Kunden über soziale Plattformen im Netz.
Daneben gibt es auch schon Dienstleister zur Bekämpfung so genannter ?Shitstorms?, also sich rasend schnell ausbreitender negativer Meinungsbildung zu einem Unternehmen, einer Person oder einem Produkt.
Was aber ? wie so oft ? vernachlässigt wird, ist die Rechtssicherheit der Aktivitäten auf den Plattformen. Das geht los bei der richtigen Namenswahl des Accounts (Namensrecht, Markenrechte, Werktitel usw. sind zu beachten), es geht weiter bei der Einhaltung der Nutzungsbedingungen (AGB) der Plattform selbst (sonst droht nämlich die Sperrung oder gar Löschung des teuer erstellten und gepflegten Accounts) und es endet bei den alltäglichen Rechtsverletzungen auf den Plattformen (von der nicht umgesetzten Impressumspflicht bis hin zum Teilen von Beiträgen mit das Urheberrecht verletzendem Inhalt).
Daher sollte jedes Unternehmen vor dem Start in die soziale Medienwelt unbedingt das Vorhaben rechtlich prüfen lassen und ? fast ebenso wichtig ? interne Richtlinien, so genannte Social Media Guidelines, einführen. Nur, wenn die Mitarbeiter wissen, was sie dürfen und was nicht und nur dann, wenn das Social Media-Feeling im Unternehmen wirklich gelebt wird, kann das Ganze erfolgreich sein.
Wir werden jedenfalls in loser Folge an dieser Stelle verschiedene Rechtsprobleme im Bereich Social Media näher betrachten und auf die Haftungsfallen hinweisen. Ein weiterer guter Grund, unsere Homepage www.schutt-waetke.de regelmäßig zu besuchen oder unseren Newsletter zu abonnieren (www.schutt-waetke.de/rund-ums-recht/newsletter).


Natürlich dürfen Sie uns auch gerne schon vorher kontaktieren und unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Juwelenraub: Neu bei MegaGadgets: Grill im Mülltonnen Design
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 08.08.2013 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 923527
Anzahl Zeichen: 3013

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 278 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Social Media und die Haftungsfallen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z