Keine Obergrenze bei ESM-Nachschusspflicht
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Laut einem vertraulichen Bericht des wissenschaftlichen Dienstes
des Bundestags gibt es keine Haftungsobergrenze für den deutschen
Beitrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Damit
widerspricht der Dienst den Darstellungen der Bundesregierung, die
stets 190 Milliarden Euro als Obergrenze nannte. Die
Nachschusspflicht könne auf 700 Milliarden Euro (Stammkapital des
ESM) oder gar noch mehr steigen, ohne dass der Bundestag irgendeine
Vetomöglichkeit habe. Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg sprach
in diesem Zusammenhang von einem "zutiefst korrupten
Begünstigungssystem".
AfD-Sprecher Bernd Lucke sieht die Kritiker des ESM bestätigt:
"Wer sich mit der Materie beschäftigt hat, wusste natürlich um das
Problem der Nachschusspflicht. Aber es ist schön, dass der
wissenschaftliche Dienst des Bundestags unsere Sicht der Dinge nun
bestätigt. Dies ist insbesondere für das noch laufende Verfahren des
Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung."
Dennoch zeigt sich Lucke skeptisch, was eine Überarbeitung der
Verträge betrifft. Der ESM sei schließlich mit großer Mehrheit des
Bundestags verabschiedet worden und so zu einem völkerrechtlich
bindenden Vertrag geworden. Es sei kaum vorstellbar, dass die übrigen
europäischen Länder, die ja im Zweifelsfall zu den Profiteuren
gehörten, einer Vertragsänderung zustimmen würden. Auf jeden Fall
aber müsse die Bundesregierung der Bevölkerung endlich reinen Wein
einschenken. "Es kann nicht angehen, dass man der Bevölkerung die
enormen Risiken der Rettungsmechanismen verschweigt. Denn am Ende
sind es die Bürger, die mit ihren Steuern und Ihren Vermögen hierfür
gerade stehen werden müssen", so Lucke abschließend.
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Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
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Datum: 08.08.2013 - 12:38 Uhr
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