BND-Auslandsaufklärung: Mehr Anschläge verhindert als bislang bekannt
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Artikel 10 Grundgesetz zu
Der Bundesnachrichtendienst war weitaus öfter an der Verhinderung
von Anschlägen auf Bundeswehrsoldaten und Angehörige anderer
Streitkräfte in Afghanistan beteiligt als bislang bekannt. Gegenüber
dem ARD-Politikmagazin Kontraste bestätigte der Auslandsgeheimdienst,
dass mit Hilfe der strategischen Fernmeldeaufklärung (SIGINT) nicht
nur wie bislang behauptet vier Anschläge auf Bundeswehrangehörige
verhindert wurden, sondern in 15 weiteren Fällen Anschlagspläne
vereitelt werden konnten.
Zudem seien nach Kontraste-Recherchen durch die SIGINT-Aufklärung
in Afghanistan in 67 Fällen so genannte Warnhinweise erstellt worden,
durch die Anschlagsplanungen im Frühstadium bekannt geworden seien.
Die durch SIGINT gewonnen Erkenntnisse seien auch an US-amerikanische
Stellen weitergeleitet worden. Grundlage ist eine Vereinbarung mit
der NSA (National Security Agency) die noch unter der rot-grünen
Bundesregierung im Jahr 2002 geschlossen wurde. In dieser
Vereinbarung soll die NSA nach Auskunft des BND zugesichert haben,
dass die deutschen Gesetze eingehalten würden. Konkretisiert wurde
dies in einem im Januar 2004 unterzeichneten Anhang, der explizit die
Schutzfunktion des Artikels 10 des Grundgesetzes behandelt.
Weitere Informationen im ARD-Politikmagazin Kontraste am
Donnerstag, den 15. August 2013 um 21 Uhr 45 im Ersten
Pressekontakt:
René Althammer, Redaktion Kontraste, rene.althammer (at)
rbb-online.de
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Datum: 11.08.2013 - 18:56 Uhr
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