Gesetzgeber schützt Eigenheim als Altersvorsorgevermögen
Gesetzgeber schützt Eigenheim als Altersvorsorgevermögen (firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hat am 7. August entschieden, dass eine selbst genutzte Immobilie nicht zum Vermögen eines gegenüber seinen Eltern Unterhaltsverpflichteten gezählt werden darf (Az. XII ZB 269/12). Damit steht nun fest, dass Besitzer von Einfamilienhäusern im Pflegefall eines oder beider Elternteile ihre Immobilie nicht „opfern“ müssen, um für die Pflegekosten aufzukommen.
Kein Hausverkauf für Pflegekosten
In seiner Begründung verweist der Bundesgerichtshof darauf, dass eine solche Verwertung nicht zumutbar sei. Zwar sind Verwandte in gerader Linie grundsätzlich dazu verpflichtet, einander zu unterhalten und dafür auch ihr Vermögen einzusetzen, doch gibt es Einschränkungen. Kinder wie Eltern dürfen bis zu fünf Prozent des während des Berufslebens verdienten Bruttoeinkommens selbst behalten und auch Rücklagen für die eigene Altersvorsorge bilden. Eine solche Rücklage ist beispielsweise die selbstgenutzte Immobilie. Deren Wert bleibt nach dem aktuellen Urteil grundsätzlich unberücksichtigt, wenn es um die Frage der Finanzierung des Elternunterhaltes geht.
Urteil vom Verband Wohneigentum NRW begrüßt
Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt die längst überfällige Klarstellung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich. Viele Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser lebten bisher mit der Sorge, dass sie die eigene Immobilie im Pflegefall eines oder beider Elternteile zum Unterhalt einsetzen müssen – obwohl das Eigenheim meist zur eigenen Altersvorsorge angeschafft wurde. Die Entscheidung betrachtet der Verband Wohneigentum nicht als „Unterhaltsverkürzung“ der Unterhaltspflichtigen gegenüber den Unterhaltsberechtigten, sondern als Berücksichtigung einer berechtigten und anerkannten Altersvorsorge, die nicht zu verwerten ist.
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Über den Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. (www.verband-wohneigentum.info) ist traditioneller Partner für Eigenheimbesitzer im einwohnerstärksten Bundesland und bietet unabhängige Verbraucherinformationen und -beratung rund um Haus und Garten an. Neben der wirksamen Interessenvertretung beinhaltet eine Mitgliedschaft u. a. wichtige Versicherungen für Haus- und Grundbesitz sowie praxisnahe Beratung zu Neu- und Umbauten, zum Energiesparen sowie in Steuerfragen. Zudem veranstaltet der Verband laufend Vorträge, Lehrgänge und Seminare für Wohneigentümer. Derzeit sind rund 137.000 Bauherren und Eigenheimbesitzer Mitglied im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., die nach dem gemeinsamen Motto „Einfach gut leben!“ können.
Datum: 13.08.2013 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 13.08.2013
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