Beklagte muss keine Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreitübernehmen

Beklagte muss keine Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreitübernehmen

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Überwachung der Beklagten durch GPS-System



(PresseBox) - Im zugrundeliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits entscheiden, ob die Detektivkosten, die aufgewandt wurden, um ein Bewegungsprofil des geschiedenen Ehepartners zu erstellen, erstatten werden...
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Datum: 15.08.2013 - 08:45 Uhr
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