DGAP-News: Sixt SE: Mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr: Sixt bereitet Klage gegen den Geb

DGAP-News: Sixt SE: Mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr: Sixt bereitet Klage gegen den Gebührenwahnsinn vor

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Sixt SE: Mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr: Sixt bereitet
Klage gegen den Gebührenwahnsinn vor

19.08.2013 / 10:01

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Mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkbeitrag pro Jahr:
Sixt bereitet Klage gegen den Gebührenwahnsinn vor

- Autovermieter hat ersten Beitragsbescheid erhalten: 717.911,89 Euro
Rundfunkgebühren allein im ersten Quartal 2013

- Erich Sixt: 'Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform
bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen'

Pullach, 19. August 2013 - Mehr als 3 Mio. Euro - das ist die stolze Summe,
die Sixt in diesem Jahr als Rundfunkbeitrag an den sogenannten
'Beitragsservice' von ARD und ZDF (früher: GEZ) wird zahlen müssen.
Deutschlands größter Autovermieter hat nun den ersten Bescheid auf Basis
der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gebührenreform erhalten. Danach
werden allein für das erste Quartal 2013 für den Geschäftsbereich
Autovermietung 717.911,89 Euro fällig.

Sixt bereitet derzeit eine Klage gegen den Bescheid vor dem
Verwaltungsgericht München vor. Der Mobilitätsdienstleister ist
entschlossen, notfalls den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen
bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Sixt hatte bereits vor drei Jahren deutliche Kritik an der Gebührenreform
geäußert und deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Auch ein von der
Gesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten
Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig) kam
seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die Reformpläne, die schließlich
unverändert von den Bundesländern beschlossen wurden, verfassungswidrig
sind.

Sixt muss seit 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Auto in seiner


Flotte auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in
Deutschland zahlen, obwohl die Stationen wederüber Fernseher nochüber
Radios verfügen. Diese sogenannte Betriebsstättenabgabe wurde neu
eingeführt und richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio
werden 5,99 Euro pro Monat fällig, obwohl durch die Reform die
geräteabhängige Rundfunkgebühr eigentlich abgeschafft werden sollte. Die
Sixt-Flotte in Deutschland besteht im Jahresdurchschnitt aus mehr als
40.000 Fahrzeugen. Da das Hauptgeschäft in der Autovermietung im zweiten
und dritten Quartal stattfindet und die Vermietflotte entsprechend
ausgeweitet wird, werden die Bescheide für die nächsten Quartale noch höher
ausfallen.

Sixt schätzt die gesamte Mehrbelastung aus der Gebührenreform auf einen
sechsstelligen Betrag pro Jahr. Dabei hatte die Politik zu Beginn der
Reform für besonders belastete Branchen wie Autovermietungen eine
Entlastung versprochen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands
(BAV) hat bereits im Jahr 2010 berechnet, dass dieöffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten durch die Reform zwingend in den Genuss von Mehreinnahmen
von deutlich mehr als 1 Mrd. Euro kommen werden, obwohl
verfassungsrechtlich das Gebot der Aufkommensneutralität gilt.

Der Bescheid an Sixt zeigt zudem, dass das angebliche Reformziel, die
Beitragserhebung zu vereinfachen und der Kontrollwut der früheren GEZ ein
Ende zu setzen, ad absurdum geführt wird. Alle Unternehmen müssen nun nicht
nur jede Niederlassung, sondern zudem auch für jede Niederlassung die
Anzahl der dort Beschäftigten melden. Die Erfassung erfordert bei dem
sogenannten 'Beitragsservice' einen enormen bürokratischen Aufwand, wobei
eineÜberprüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben de facto gar nicht
möglich sein dürfte.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: 'Der Bescheid des
Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine
Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt
hat. Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele
Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen
Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in
den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen
müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlichüberprüfen zu lassen.'

Hinweis an die Redaktionen:
Der Original-Beitragsbescheid wird auf Anfrage gerne zur Verfügung
gestellt.

Kontakt:
Frank Elsner
Sixt Central Press Office
T +49 - 89 - 992 496 - 34
F +49 - 89 - 992 496 - 32
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