Festlegung der Vergleichsmiete bei einer früheren Soldatensiedlung

Festlegung der Vergleichsmiete bei einer früheren Soldatensiedlung

ID: 929300

Breites Spektrum an Vergleichsmieten muss herangezogen werden



(PresseBox) - Im zugrundeliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof entscheiden, in welchem Fall ein Gutachten als ungeeignet eingestuft werden muss, um eine ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Konkret ging es um die beklagten Mieter, die in Geilenkirchen-Neutevern, in Reihenhäusern der Klägerin wohnen. Besagter Ortsteil ist...
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Datum: 20.08.2013 - 08:45 Uhr
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