BR zur Berichterstattung über die angekündigte Klage von Sixt gegen den Rundfunkbeitrag

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BR zur Berichterstattung über die angekündigte Klage von Sixt gegen den Rundfunkbeitrag



(pressrelations) -
Sixt hat angekündigt, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Der Bayerische Rundfunk äußert sich zur Berichterstattung über die angekündigte Klage.

Es bleibt dabei: Sixt zahlt im Vergleichszeitraum 2013 nicht mehr, sondern weniger Rundfunkbeiträge als im Jahr zuvor. Das liegt - anders als dargestellt - nicht nur daran, dass Sixt seine Autoflotte verkleinert hat, sondern auch an der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag.

Auch wenn man berücksichtigt, dass Sixt im ersten Quartal 2013 rund 5000 Autos weniger angemeldet hatte als im ersten Quartal 2012, kommt es zu einer erheblichen Entlastung im fünfstelligen Bereich für das Unternehmen:

Insgesamt muss Sixt im ersten Quartal 2013 rund 70.000 Euro weniger zahlen als im ersten Quartal 2012. Deutlich mehr als die Hälfte davon, rund 40.000 Euro, ergeben sich durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag. So muss Sixt zum Beispiel nicht mehr extra für Rundfunkgeräte in den Filialen zahlen und pro Filiale ist ein Fahrzeug beitragsfrei.

Auch für das zweite Quartal 2013 hat der Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks inzwischen den Beitragsbescheid versandt. Die von Sixt vermuteten Steigerungen können ebenfalls nicht nachvollzogen werden: Das Unternehmen spart im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus denselben Gründen erneut rund 40.000 Euro.

Selbstverständlich hat Sixt das Recht, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu beschreiten. Jedes der durchgeführten Verfahren trägt dazu bei, grundlegende Fragen zur Reform der Rundfunkfinanzierung zu klären.

ARD, ZDF und Deutschlandradio gehen davon aus, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um ein verfassungsgemäßes Finanzierungsmodell handelt. Sollte es mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag in bestimmten Bereichen (wie z. B. Filialbetrieben) zu übermäßigen Belastungen kommen, haben auch die Rundfunkanstalten ein Interesse daran, dass dies im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durch den Gesetzgeber angemessen korrigiert wird.


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag "aufkommensneutral" erfolgen soll. Sollte es tatsächlich zu Mehreinnahmen kommen, werden diese auf die nächste Beitragsperiode angerechnet.


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Datum: 20.08.2013 - 13:21 Uhr
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