Deutsches Institut für Menschenrechte fordert weitreichende Konsequenzen für Polizei und Justiz
ID: 929871
Sperrfrist: 21.08.2013 00:01
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Zur Veröffentlichung des Abschlussberichts des
"NSU"-Untersuchungsausschusses des Bundestages:
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert weitreichende
Konsequenzen für Polizei und Justiz
Das Institut erklärt dazu Folgendes:
Im Kontext der "NSU"-Mordserie sind Defizite bei Strafverfolgungs-
und Sicherheitsbehörden deutlich zutage getreten. Der
Abschlussbericht des "NSU"-Untersuchungsausschusses, der am 22.
August 2013 vorlegt wird, sollte daher einen weitreichenden
Reformprozess in Polizei und Justiz einleiten. Es muss sichergestellt
werden, dass Polizei und Justiz rassistische Taten adäquat bearbeiten
und dass Diskriminierung durch die Behörden verhindert wird. Zugleich
muss die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards an der Schnittstelle
von Polizei und Nachrichtendiensten sichergestellt werden.
Internationale und europäische Fach- und Menschenrechtsgremien zur
Bekämpfung von Rassismus sowie deutsche Nichtregierungsorganisationen
haben bereits lange vor dem Bekanntwerden der rassistischen Mordserie
des "NSU" darauf hingewiesen, dass rassistisch motivierte Gewalttaten
in Deutschland durch Polizei und Justiz nicht ausreichend erkannt
würden.
Die Bundesregierung wie auch die Regierungen der Länder sollten
folgende Maßnahmen ergreifen:
Die Diversität der Polizei bis in die Führungsstrukturen sollte
gezielt gefördert werden.
Es sollten Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, um
rassistische und voreingenommene Einstellungsmuster und deren
Auswirkungen auf polizeiliches Handeln zu beleuchten. Dazu gehört
auch die Frage, welche strukturellen Faktoren die Verfestigung
solcher Einstellungen in der Polizei fördern. In der Aus- und
Fortbildung der Polizei muss Menschenrechtsbildung mit besonderem
Schwerpunkt auf dem Verbot rassistischer Diskriminierung umfassend
verankert werden.
Bundesweit einheitliche Richtlinien für die Polizei zur Ermittlung
rassistisch motivierter Straftaten sollten entwickelt werden. Sie
sollten unter anderem eine Vorschrift enthalten, dass die Angabe
eines rassistischen Motivs durch die anzeigende Person oder Zeuge/in
in der Akte im polizeilichen Ermittlungsverfahren aufgenommen werden
muss.
Auch das statistische Erfassungssystem für rassistisch motivierte
Straftaten sollte reformiert und auf Staatsanwaltschaften und
Gerichte erweitert werden. Zudem sollten unabhängige und effektive
Beschwerdestellen wegen polizeilichen Fehlverhaltens eingerichtet
werden.
Der erste Impuls der Politik, die Kooperation und den
Datenaustausch von Nachrichtendiensten und Polizei zu intensivieren,
führt rechtsstaatlich in die falsche Richtung. Vielmehr ist es
notwendig, die strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen für die
adäquate Bearbeitung rassistisch motivierter Verbrechen zu
gewährleisten. Auch wenn Informationen, deren Übermittlung zur
Verfolgung schwerster Straftaten wie den Morden der "NSU" geboten
ist, nicht aufgrund von behördlichem Misstrauen und
Kompetenzstreitigkeiten verloren gehen dürfen, darf an der
Schnittstelle von Polizei und Nachrichtendiensten keinesfalls eine
Geheimpolizei entstehen, deren Arbeit nicht rechtsstaatlichen
Standards entspricht.
Ein Hintergrundpapier zu den Empfehlungen finden Sie hier:
http://ots.de/QXoYH
Pressekontakt:
Ingrid Müller, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453 * Mobil: 0173 4226247
E-Mail: mueller.i@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 21.08.2013 - 00:01 Uhr
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