OV: Vechta muss Vorbild sein
Thema: Regeln für Werkarbeiter-Unterkünfte
Von Giorgio Tzimurtas
ID: 930225
Werkarbeiter-Unterkünfte in Niedersachsen steht kurz vor dem
Abschluss - nächste Woche will die rot-grüne Landesregierung
Eckpunkte vorstellen. Was aber nach einer vielversprechenden
Initiative klingt, kann sich als kontraproduktiv erweisen.
Das ist der Fall, wenn es am Ende eine Lösung gibt, die unter den
Maßstäben von Kreisen liegt, die landesweit eine Vorreiterrolle
eingenommen haben - und eben hierzu zählt der Kreis Vechta.
Seine Vorschriften gehören im Landesvergleich zu den strengsten.
Sie basieren auf der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG)
Lüneburg. Genau diese Praxis hätte bei den Gesprächen zwischen den
Landesministerien und den kommunalen Spitzenverbänden das Vorbild
sein müssen. Stattdessen kann es zum Mittelweg kommen. Ein Beispiel:
Gilt im Kreis Vechta, dass pro Person eine Wohnfläche von mindestens
neun Quadratmetern zur Verfügung stehen muss, sind es anderswo sechs.
Irgendwo dazwischen würde die Festlegung liegen. Noch ein Beispiel:
In Vechta sind Einzelzimmer vorgeschrieben, im Kreis Cloppenburg sind
vier Betten pro Raum möglich. Liegt der Kompromiss bei zwei?
Gerade im Oldenburger Münsterland, wo das Problem des Missbrauchs
von Werkverträgen drängend ist, wäre eine Aufweichung der Vechtaer
Kriterien ein herber Rückschritt. Wenn die Landesregierung sich nicht
nach den höchsten Standards richtet, droht hier der Verlust ihrer
Glaubwürdigkeit.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
a.kathe@ov-online.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.08.2013 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 930225
Anzahl Zeichen: 1778
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Vechta
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 225 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OV: Vechta muss Vorbild sein
Thema: Regeln für Werkarbeiter-Unterkünfte
Von Giorgio Tzimurtas"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Oldenburgische Volkszeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).