Westfalen-Blatt: Güterzugunfälle in NRW: Auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlunge

Westfalen-Blatt: Güterzugunfälle in NRW: Auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen gegen beschuldigte Bahnmitarbeiter eingestellt.

ID: 930599
(ots) - Dreieinhalb Jahre nach zwei Güterzugunfällen,
die sich innerhalb von 24 Stunden auf der Hauptstraße Köln - Berlin
ereignet hatten, hat auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld die
Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn eingestellt. Das
berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Donnerstags-Ausgabe).

Die Güterzüge waren am 5. Januar 2010 in Neubeckum (Kreis
Warendorf) und am 6. Januar 2010 in Porta Westfalica-Vennebeck (Kreis
Minden-Lübbecke) entgleist. Durch die Unfälle war es auf der
Hauptstrecke mehrere Tage zu erheblichen Behinderungen gekommen. In
Neubeckum entstand Sachschaden von zwei Millionen Euro, in Vennebeck
von 900 000 Euro. Ursache für die beiden Unfälle sollten fehlerhafte
Gleisbauarbeiten sein. Diese Fehler wurden von den
Staatsanwaltschaften Bielefeld und Münster insgesamt neun
Bahnbeschäftigten angelastet, die für Planung und Ausführung der
Arbeiten die Verantwortung trugen, schreibt die Zeitung.

Im Fall Neubeckum hatte die Staatsanwaltschaft Münster gegen drei
Beschuldigte ermittelt. Alle drei Verfahren wurden vor bereits vor
einiger Zeit wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt. Im Fall
Vennebeck hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld ihre Ermittlungen
gegen sechs Bahnmitarbeiter im Alter von 40 bis 64 Jahren jetzt
ebenfalls eingestellt. Es hätten überhaupt keine strafbaren
Handlungen vorgelegen, sagte Staatsanwalt Christoph Zielke dem
Westfalen-Blatt. Es habe weder einen gefährlichen Eingriff in den
Bahnverkehr noch eine Gefährdung des Bahnverkehrs aufgrund der
Gleisbauarbeiten gegeben. Sollten dennoch Mitarbeiter gegen
bahninterne Richtlinien verstoßen haben, sei dies kein grob
pflichtwidriges Verhalten im Sinne des Gesetzes. Denn diese
Richtlinien seien keine Rechtsvorschriften. Es habe zudem nicht mehr
festgestellt werden können, ob unzulässige Schweißarbeiten bei


Temperaturen von bis zu minus 18 Grad durchgeführt wurden. Die
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle (EUB) hatte festgestellt, dass
fehlerhafte Gleisanlagen Grund für die beiden Unglücke waren. Auch
nach Meinung der EUB lasse sich die genaue Ursache für diese so
genannten Gleislagefehler nicht mehr sicher ermitteln, heißt es in
dem Zeitungsbericht.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 22.08.2013 - 05:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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