Schulwegunfälle und Versicherungsschutz
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte bei Schulwegunfällen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt Jürgen Buck. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Schulwegsicherheit ist jedoch nicht nur ein Thema für Erstklässler. Die Statistik zeigt: Die 10- bis 15-Jährigen trifft es häufiger als Grundschüler.
„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Jürgen Buck weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten den gesetzlichen Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung zu erweitern. Es ist für die Eltern schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft gepaart mit einer lebenslangen Behinderung, kommt zusätzlich noch die finanzielle Belastung hinzu.
Eltern finden kostenlose Tipps zu Schulwegunfällen und ausführliche Informationen über „Schulwegunfälle und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 03.09.2015 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 930922
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.09.2015
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