Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlicht
ID: 931450
Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlicht
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Terrorzelle NSU hat Bundestagspräsident Norbert Lammert seinen Abschlussbericht überreicht. Damit endet nach Lektüre von über 10.000 Ordnern Akten und 350 Stunden Beweisaufnahme die parlamentarische Untersuchung der Hintergründe einer beispiellosen Mordserie und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Terrorgruppe NSU. Der einstimmig beschlossene Bericht kann über folgenden Link herunter geladen werden: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/ua/2untersuchungsausschuss/Vorl__ufer_Bericht/Vorl__ufiger_Bericht.pdf
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
PresseKontakt / Agentur:
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat(at)bundestag.de
Datum: 23.08.2013 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 931450
Anzahl Zeichen: 1381
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 379 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (NSU) veröffentlicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Donnerstag, 17. Dezember 2015, 11 Uhr Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900 Auf der Tagesordnung steht die Zeugenvernehmung von einem BND-Mitarbeiter und Dr. Michel Koch, Abteilungsleiter Recht im Auswärtigen Amt. Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier: http://www.bundestag.de/blob/398710/e
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Nationales Entsorgungsprogramm ...
Mittwoch, 16. Dezember 2015, 11:30 Uhr Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700 Öffentliches Fachgespräch zum Thema "Nationales Entsorgungsprogramm" Sachverständige: - Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle Ursula Heinen-Esser und Michael Müller - Öko-Institut e. V. -
Öffentliche Sitzung des Innenausschusses ...
, 14. Dezember 2015, 14 Uhr Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101 Öffentliche Anhörung zum - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes BT-Drucksache 18/6879 - Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Kor
Weitere Mitteilungen von Deutscher Bundestag
1. HalbÂjahr 2013: Staat erÂzielt ÜberÂschuss von 8,5 MilliarÂden Euro ...
WIESBADEN - Der Staat erzielte im ersten Halbjahr 2013 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einen Finanzierungsüberschuss von 8,5 Milliarden Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (1 335,8 Milliarden Euro) errechnet sich daraus eine Quote vo
Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informieren: ...
Erneute Prozessschlappe für die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) gegen medizingeschädigte Versicherungsnehmerin, LG München I, Az. 26 O 18642/12Chronologie:Die Klägerin ist bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion mit Sitz in München rechtsschutzversichert. Sie wandte sich in ein
Mündliche Fehlberatung kann nicht durch schriftliche Risikohinweise ersetzt werden ...
http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Liegt eine Falschberatung eines Anlegers vor, so sollen den Anlageberater auch richtig niedergeschriebene Risikohinweise nicht retten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Mün
Nacherfüllung im Kaufrecht: Keine Zusatzkostenerstattung ...
http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html Ein Unternehmer, der eine mangelhafte Sache von einem anderen Unternehmer kauft, kann zwar die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, jedoch nicht die Erstattung etwaiger Zusatzkosten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Brem




