Nicht nur das Protokoll / Bei der Wohnungsrücknahme kommen auch andere Beweismittel in Frage (BILD)

Nicht nur das Protokoll / Bei der Wohnungsrücknahme kommen auch andere Beweismittel in Frage (BILD)

ID: 932311

(ots) -
Es ist schon lange so und es wird wohl auch so bleiben: Das
schriftliche Abnahmeprotokoll spielt bei der Wohnungsrückgabe durch
den Mieter an den Eigentümer eine entscheidende Rolle. Eventuelle
Schäden müssen hier festgehalten werden, wenn es um spätere
Forderungen geht. Aber neben dem Protokoll können nach Information
des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von Fall zu Fall auch
andere Beweismittel herangezogen werden. (Oberlandesgericht Hamm,
Aktenzeichen I-28 U 166/11)

Der Fall: Die beiden Vertragsparteien hatten sich gründlich
verkracht. Der Eigentümer machte eine Reihe von Schäden in der
Immobilie geltend, die seines Erachtens durch die Mieter ausgeglichen
werden sollten. Doch die verwiesen darauf, dass das Abnahmeprotokoll
in dieser Hinsicht nicht deutlich genug sei. Deswegen habe der
Eigentümer jedwede Rechte auf weitergehende Ansprüche verwirkt. Genau
darum halte man ja Mängel schriftlich fest, um dann bei
Streitigkeiten eine Grundlage zu haben.

Das Urteil: Der zuständige Zivilsenat bestritt zwar die
grundlegende Bedeutung des Abnahmeprotokolls nicht, wies aber darauf
hin, dass bei der juristischen Bewertung durchaus noch zusätzliche
Faktoren eine Rolle spielen können. Wenn zum Beispiel der Vermieter -
wie hier - Fotos von dem zu übergebenden Haus gemacht habe, sei das
eventuell ein Indiz dafür, dass er Beweise sichern und später
Ansprüche geltend machen wolle.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030/20225-5398
Fax : 030/20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de



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Datum: 26.08.2013 - 09:00 Uhr
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