Rechtsschutzunion muss erneut medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen: Ciper und Coll
ID: 934302
Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht: LG München I, Az. 12 O 16833/12
Der Kläger ist bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München rechtsschutzversichert. Er begehrt den Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen eine Arztpraxis aufgrund fehlerhafter Behandlung. Diesen Deckungsschutz verweigerte die Beklagte mit der Argumentation, das Vorgehen sei willkürlich.
Verfahren:
Das Landgericht München I sieht das anders: Die Kammer riet den Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2013 an, sich gütlich zu einigen. Insbesondere sei die Beklagte verpflichtet, den Deckungsschutz für das Vorgehen zu erteilen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH nimmt unter den deutschen Rechtsschutzversicherern bundesweit eine unrühmliche Spitzenposition ein. Allein Ciper & Coll. führen gegen den Versicherer ein dutzend Deckungsprozesse, weitere dutzende sind in Vorbereitung. In der Regel verweist der Versicherer seine Kunden darauf, die Informationen seien nicht vollständig, es bestünden keine Erfolgsaussichten. Dann solle der Anwalt einen Stichentscheid veranlassen, der sodann von der Rechtsschutzunion als willkürlich bezeichnet wird. Unabhängig davon ist die Rechtsschutzunion auch die einzige Versicherung bundesweit, die von ihren Versicherungsnehmern die Behandlungsunterlagen der Gegenseite, der Vor- und Nachbehandelnden einfordert. Es "werde dann hausintern der Vorwurf überprüft", heißt es dann, so RA Dr. D.C.Ciper LLM. Dass ein Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung sich qualifiziertes fachmedizinisches Wissen anmaßt, ist höchst fragwürdig. Derartige Geschäftspraktiken zu Lasten der Versicherungsnehmer sind unseriös und werden von den Gerichten auch entsprechend zugunsten der Geschädigten mit Klagezusprechungen bewertet.
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Datum: 28.08.2013 - 15:20 Uhr
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