Spitzenverband der Krankenkassen darf Apotheken nicht schutzlos im Regen stehen lassen
ID: 935274
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf, den
Rahmenvertrag nach § 129 SGB V gemäß dem gemeinsamen
Verhandlungsergebnis umzusetzen und somit die Apotheken nicht länger
der Retaxationswillkür von Krankenkassen auszusetzen.
Am 27. Juni hatten sich die Verhandlungskommissionen der
Krankenkassen und der Apotheker auf eine konkrete Vertragsfassung
geeinigt, der der GKV-Spitzenverband bereits während der Sitzung und
der DAV in einer Mitgliederversammlung am 15. August zugestimmt
haben. Nunmehr erklärt der GKV-Spitzenverband in der heutigen
turnusmäßigen Verhandlung, dass er sich daran nicht mehr hält. Zur
Begründung führt er das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli
2013 an.
"Die derzeitige Vertragsversion berücksichtigt das BSG-Urteil
bereits. Aus diesem Grund ist die Auffassung des Spitzenverbandes
nicht nachvollziehbar. Damit verzögert der GKV-Spitzenverband das
Inkrafttreten des Vertrages. Er lässt die Apotheken schutzlos im
Regen stehen und gibt unangemessenen Nullretaxationen diverser
Krankenkassen weiterhin Spielraum. Wir vermissen die Verlässlichkeit
bei unserem Verhandlungspartner. Im Sinne einer gemeinsamen
handlungsfähigen Selbstverwaltung muss er zu seinem Wort stehen. Das
derzeitige Verhalten ist nicht akzeptabel", sagt DAV-Vorsitzender
Fritz Becker.
Der GKV-Spitzenverband und der DAV haben von der Politik den
Auftrag bekommen, Regelungen zu finden, um unangemessene
Nullretaxationen von Krankenkassen zu vermeiden. Die Verhandlungen zu
der dafür erforderlichen Änderung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB
V haben sich über zwei Jahre hingezogen.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel. 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
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Datum: 29.08.2013 - 17:25 Uhr
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