WAZ: NRW-Landesregierung fordert Erhalt des letzten deutschen Schienenwerks
ID: 935396
Garrelt Duin (SPD) will weiter für den Erhalt des letzten deutschen
Schienenwerks in Duisburg (TSTG) kämpfen. "Die Landesregierung weiß
um die Bedeutung des TSTG-Standorts für die Region Duisburg und für
das Angebot am Schienenmarkt. Daher wird sich das Land weiterhin für
eine Fortdauer des Werkes in Duisburg einsetzen", sagte Duin der in
Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,
Freitagausgabe). Zum Jahresende will der österreichische Konzern
Voestalpine das Werk mit aktuell rund 400 Mitarbeitern schließen.
Damit würde eine Tradition zu Ende gehen, die ins Jahr 1894
zurückreicht. Die IG Metall warnt vor einem Anstieg der
Schienenpreise, für die in letzter Konsequenz Steuerzahler und
Bahnfahrer aufkommen müssten, sollten die Deutsche Bahn oder
kommunale Verkehrsbetriebe künftige Schienen im EU-Ausland kaufen
müssen. Die Landesregierung hat sich nach eigenem Bekunden seit
Bekanntwerden der Schließungsentscheidung im März 2012 wiederholt
massiv gegenüber Voestalpine, der Kundenseite und der Bundesregierung
für die Fortführung und den Erhalt des Duisburger Werks eingesetzt.
Bislang aber offenbar ohne durchschlagenden Erfolg. Es gilt als
unwahrscheinlich, dass die Österreicher noch einmal von ihren Plänen
abrücken.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2013 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 935396
Anzahl Zeichen: 1614
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 274 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: NRW-Landesregierung fordert Erhalt des letzten deutschen Schienenwerks"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).