Care-Energy obsiegt ein weiteres Mal vor Gericht
ID: 935405
diese bei einem Netznutzungvertrag direkt mit dem Letztverbraucher
auf die Papierrechnung in für den Kunden verständlicher Form
verzichten dürfen und den Kunden vorschreiben können, ob diese eine
spezielle Software brauchen, die GPKE Regeln gelten, etc. entschied
das Landgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügung - also
SOFORT umsetzbar und vollstreckbar - klar für die Rechtsansicht von
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH und Co.KG.
Es steht somit fest, der Verteilnetzbetreiber muss in Papierform
gem § 14 Abs 1 UmsatzsteuerG, dem Letztverbraucher, der einen
direkten Netznutzungsvertrag abgeschlossen hat, abrechnen.
Der Verweis auf GPKE Richtlinien sei unzutreffend, da diese bei
der Netznutzungsabrechnung mit Letztverbrauchern nicht eingehalten
werden müssen. Der immer wieder zitierte Beschluss der
Bundesnetzagentur BK6-06-009 wurde vom Gericht festgestellt, betrifft
das Verhältnis "Betreiber eines Energieversorgungsnetzes -
Letztverbraucher" nicht.
Weiters stellt das Gericht fest, dass diese durch den
Verteilnetzbetreiber zu erstellende Abrechnung an den
Letztverbraucher in einer klaren, einfachen und verständlichen Weise
zu erfolgen hat. Zuletzt wurde auch klargestellt, dass
Letztverbraucher das Recht auf einen eigenen Netznutzungsvertrag
haben und dies im § 20 Energiewirtschaftsgesetz klar geregelt ist.
Care-Energy obsiegt ein weiteres Mal für unsere Kunden und alle
Energieverbraucher, denn nun steht es wirklich jedem Letztverbraucher
frei, einen eigenen Netznutzungsvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber
der Region zu schließen.
Die Vorteile davon liegen klar auf der Hand:
Volle Kostentransparenz
Vorteil der Tag/Nachtarife bei jedem Lieferanten
Vorteil von speziellen Wärmepumpentarifen etc. bei jedem Lieferanten
Größte Vertragssicherheit
Absolut risikolos
Egal welcher Energieversorger versorgt, der Letztverbraucher hat
ein Recht einen eigenen Netznutzungsvertrag zu schließen und ist
schon alleine aus dem finanziellen Vorteil der sich daraus ergibt,
gut beraten dies auch zu tun.
Der Netznutzungsvertrag findet sich größtenteils auf den Webseiten
der Verteilnetzbetreiber und steht dort zum Download bereit -
ausdrucken, unterschreiben und zurücksenden, fertig. Natürlich kann
der Netznutzungsvertrag auch direkt bei den Verteilnetzbetreibern
angefordert werden.
Im Sinne der Markttransparenz, der Förderung des Wettbewerbes, des
Verbraucherschutzes, also im Sinne aller Energieverbraucher, ein
bahnbrechender Erfolg für die Energiewende.
Energiewende ist mehr als "grau" auf "grün".
Pressekontakt:
Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
Dkfm Marc März
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
marc.maerz@care-energy.de
T.: 040 414 314 858 0
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Datum: 30.08.2013 - 07:00 Uhr
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