Haftpflichtversicherung bei volljährigen Kindern
ID: 93647
Geld.de informiert über besondere Bedingungen beim Versicherungsschutz
Sind die eigenen Kinder volljährig stellt sich für viele Eltern die Frage, ob auch in diesem Fall die Familienhaftpflichtversicherung greift – die wichtigste freiwillige Versicherung.
Dass bei einer Familienhaftpflicht (www.geld.de/haftpflichtversicherung.html) minderjährige Kinder und Ehe- oder auch Lebenspartner mitversichert sind, ist den meisten Verbrauchern noch geläufig. Doch sind die Kinder erst einmal volljährig, kann die Frage nach der Versicherung nicht mehr zufrieden stellend beantwortet werden.
Sind jedoch einige Bedingungen erfüllt, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung: Minderjährige und auch volljährige unverheiratete Kinder sind bei einer Familienhaftpflicht vollständig mitversichert, solange sie sich in einer ununterbrochenen Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wobei Grundwehr- und Zivildienst, eine Erstausbildung und eine maximal einjährige Wartezeit auf einen Studiumsplatz oder eine Lehre ebenfalls dazu zählen.
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Tilo Sommer
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Datum: 03.06.2009 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.06.2009
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